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Q&A

Nebenberuflich gründen

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland laut KfW-Gründungsmonitor 607.000 Existenzgründungen, darunter 371.000 Gründungen im Nebenerwerb. In der Gründungsberatung der IHK Magdeburg lag der Beratungsbedarf 2021 für die nebenberufliche Gründung bei 39 Prozent. Tendenz steigend.

Die Selbstständigkeit — oftmals mit der finanziellen Sicherheit eines Haupterwerbs im Rücken — ist für viele Gründer*innen attraktiv. Wer ohne Angst gründet, gründet freier und doch braucht es die richtige Planung! Grund genug, ein paar wichtige Fragen zum Thema zu beantworten.

11 Fragen, 11 Antworten

1. Was unterscheidet eine Gründung im Nebenerwerb von einer hauptberuflichen Gründung?
Die zeitliche Begrenzung und die wirtschaftliche Bedeutung. Beides nimmt bei einer Gründung im Nebenerwerb einen geringeren Umfang ein als bei der Haupttätigkeit. Eine ganz klare Definition gibt es jedoch nicht. Finanzbehörden sowie Träger der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung prüfen das im Einzelfall.

Es braucht auch nicht zwingend ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit, um im Nebenerwerb zu gründen. Auch wer studiert, ohne Arbeit ist, im Ruhestand oder hauptberuflich den eigenen Haushalt führt, kann sich nebenberuflich selbstständig machen.

2. Was sind die Vor- und was die Nachteile dieser Gründungsform?
Positiv ist natürlich die Aussicht auf ein Zusatzeinkommen. Außerdem kannst du eine Geschäftsidee ausprobieren, ohne den Druck, dass dein Lebensunterhalt gleich davon abhängt. Gegenüber einer hauptberuflichen Gründung entstehen im Nebenerwerb auch weniger Kosten, z.B. für die Krankenversicherung oder das Startkapital.

Negativ könnte sich die Gründung auswirken, wenn sie dich überlastet, wenn nicht mehr genug Zeit für die Familie oder für Erholung bleibt. Ein weiterer Nachteil ist die Haftung. Betreibst du ein Kleingewerbe, haftest du mit deinem Privatvermögen.

3. Welche Hausaufgaben solltest du erledigt haben, bevor du eine Gründungsberatung aufsuchst?
Grundsätzlich solltest du die W-Fragen für dich beantwortet haben. Da unterscheidet sich die Gründung im Nebenerwerb nicht von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. An wen willst du was, wann und wo verkaufen? Überzeugen dich die Antworten auf diese Fragen, kannst du deinen Beratungstermin schon mal vereinbaren.

4. Welche Fragen erarbeitest du in der Gründungsberatung?
In Sachsen-Anhalt kannst du dich vielerorts kostenlos beraten lassen. So stehen dir zum Beispiel die Gründungsberater*innen der gewerblichen Kammern mit Rat und Tat zur Seite. Sie gehen mit dir alle Aspekte der Gründung durch, angefangen bei deiner Erwartungshaltung, deinen Zielen und auch Ängsten. Aber natürlich behandelt ihr auch Inhalte wie Angebot, Zielgruppe, Preise, Lieferant*innen, rechtliche Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsbedingungen und deine Qualifikationen. Zudem geben sie dir einen ersten Überblick über finanzielle Möglichkeiten und helfen dir, deiner Gründungsplanung die nötige Struktur zu geben.

5. An welchen Schritten kommt man auch bei der nebenberuflichen Gründung nicht vorbei?
Die Planung der nebenberuflichen Gründung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Planung der Haupterwerbsgründung.

6. Welchen rechtlichen Rahmen gilt es bei der Gründung im Nebenerwerb zu wahren?
Oft erfolgt die Nebenerwerbsgründung in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Dabei fallen keine Kosten an im Gegensatz zur Gründung einer GmbH, OHG oder UG. Gründest du im Team ist eine geeignete Rechtsform zum Beispiel die GbR. Mehr Informationen zu den Rechtsformen findest du auch hier.

Einige Gewerbe bedürfen neben der Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt auch noch einer Genehmigung oder Überwachung. In der Regel geht es dabei um notwendige Qualifizierungen oder eine wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Es gilt, die rechtlichen Berufszugangsvoraussetzungen für dein Vorhaben zu prüfen, bevor du startest.


Weitere Punkte für deine To-Do-Liste

  • Steuernummer beantragen
  • betriebliche Versicherungen checken
  • evtl. Einverständnis von Vermieter*in für Betriebssitz in Privatwohnung einholen

7. Muss man seinen Chef oder seine Chefin über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren?
Das hängt ganz davon ab, was in deinem Arbeits- oder Dienstvertrag steht und was es sonst noch für Rahmenbedingungen gibt. Es empfiehlt sich alles noch einmal gründlich zu lesen, bevor du das Gespräch suchst.  

8. Welche Geschäftsideen eignen sich besonders für eine Gründung im Nebenerwerb?
Sicherlich ist vieles denkbar, aber E-Commerce, Beratungs- und Coachingangebote oder generell digitale Geschäftsmodelle lassen sich je nach Hauptjob im Nebenerwerb gut eintakten.

9. Es gibt Unterschiede zwischen Freiberuflichkeit und einer Gewerbeanmeldung? Welche sind das und warum werden sie gemacht?
Unter Gewerbe versteht man eine erlaubte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die auf Dauer angelegt ist, in Regelmäßigkeit ausgeführt wird und auch nach außen als solche erkennbar ist.

Die Freiberufler*innen sind keine Gewerbetreibenden. Die Freiberuflichkeit beschreibt häufig eine künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder schriftstellerische Tätigkeit, die auf einer besonderen (höheren) beruflichen Qualifikation beruht. Im Zweifel kommt es hier auch auf die Bewertung des Finanzamtes an.

Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit besteht außerdem in der Besteuerung. Die freiberufliche Ausübung unterliegt nicht der Gewerbesteuerpflicht und wird daher geringer besteuert.

10. Bei einer Gewerbeanmeldung ist auch die Mitgliedschaft bei IHK oder HWK verpflichtend. Was sind die Vorteile?
In der Regel kannst du als Mitglied viele Serviceangebote der Kammern kostenlos nutzen. Dazu gehören zum Beispiel fachliche Seminare, Vorträge oder individuelle Beratungen durch Expert*innen. Außerdem hast du die Chance, dich ehrenamtlich in Ausschüssen, in Vollversammlungen oder im Präsidium zu engagieren, um Wirtschaft und Politik in der Region und überregional mitzugestalten.

11. Auch Studierende und Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, können nebenberuflich gründen. Was gilt es dabei zu beachten?
Um die Verringerung von Bezügen beziehungsweise den Verlust des Status, z.B. gegenüber Krankenkassen, nicht zu gefährden, sind Zuverdienstgrößen zu beachten.