Im Dschungel der Fachbegriffe?

HIER. ist der Kompass.

UG gründen

UG - die kleine Schwester der GmbH

Die UG ist inzwischen in der Gründungslandschaft angekommen: Die Vorbehalte gegenüber dieser vor einigen Jahren noch neuen Gesellschaftsform sind gesunken. Im Gegenteil: Gerade die jungen Gründer*innen zeigen reges Interesse an der UG, denn sie lässt sich mit nur einem Euro Stammkapital gründen.

UG gründen: Was ist das eigentlich?

UG (haftungsbeschränkt) steht für Unternehmergesellschaft und dabei handelt es sich gewissermaßen um die kleine Schwester der GmbH. Wichtig ist immer der Zusatz "haftungsbeschränkt", der Kunden und Geschäftspartner der Gesellschaft gleich darauf hinweist, dass die Haftung eingeschränkt ist. Ein großer Vorteil bei der UG!

Die UG darf aber nicht mit der Ich-AG verwechselt werden, denn sie ist trotz geringeren Eigenkapitals eine GmbH. Sie ist vor allem für jene Gründer*innen geeignet, die nur wenig Eigenkapital aufbringen wollen/können und ihre Haftung sicher einschränken möchten.

Für die Gründung braucht es mindestens eine/n Gesellschafter*in. Diese Person muss ein Stammkapital von wenigstens einem Euro aufbringen. Wichtig zu wissen: Die Höhe des eingebrachten Stammkapitals sollte aber nicht zwingend so niedrig wie möglich gewählt werden, sondern sich am Bedarf der Gesellschaft orientieren. Denn: Je niedriger das Stammkapital ist, desto höher ist die Gefahr, bei Problemen direkt in die Insolvenz zu gehen. Das Stammkapital wird bar eingezahlt und muss schon vor der Eintragung im Handelsregister vorliegen. Sacheinlagen sind nicht möglich.

Wenn du eine UG gründen willst, brauchst du ein Musterprotokoll. Das findest du in der Anlage zum GmbH-Gesetz und es kombiniert den Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter*innen und die Bestellung der künftigen Geschäftsführer*innen.


Vor- und Nachteile der UG

Eine UG ist u.a. wegen der geringen Startkosten nicht nur vorteilhaft, sondern kann auch Nachteile mit sich bringen. Hier präsentieren wir die Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • Sehr flexibel, kann für viele Geschäftsmodelle genutzt werden
  • Gesellschafter*in kann gleichzeitig Geschäftsführer*in sein
  • Sehr niedrige Gründungskosten
  • Keine private Haftung
  • 1 Euro Mindestkapital

Nachteile:

  • Ansparpflicht bedeutet begrenzte Gewinnausschüttung bis Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist
  • Weniger hoch angesehen als z.B. GmbH
  • Hoher bürokratischer Aufwand (Anmeldung, Umfirmierung etc.)
  • Geringere Kreditwürdigkeit durch Gesellschaftshaftung und geringes Stammkapital

UG gründen und Gewinne einfach ausschütten?

Schön, wenn die UG Gewinne macht, doch diese dürfen nicht komplett ausgeschüttet werden. Die geringe Stammeinlage der UG ist mit einigen Pflichten verbunden. So musst du einen Teil der Gewinne (25 %) ansparen. Diese sogenannte Ansparpflicht gilt so lange, bis 25.000 Euro erreicht sind. Diese gelten dann als Mindeststammkapital. Das ist übrigens genau die Höhe, die auch bei der GmbH vorgeschrieben ist, wobei hier der Betrag schon bei der Gründung vorhanden sein muss. Eine zeitliche Frist für das Anwachsen des Mindeststammkapitals gibt es nicht. Nach Erreichen der genannten 25.000 Euro kannst du in eine GmbH umfirmieren. Es steht dir allerdings auch frei, bei der Rechtsform UG zu bleiben. 


Wie soll das Unternehmen heißen?

Eine spannende Sache für alle Jungunternehmer*innen ist die Namensvergabe. Wie soll die UG künftig heißen? Du musst dabei beachten, dass du in jedem Fall den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) im Namen zu führen hast. Ansonsten kannst du deinen eigenen Namen, einen Sach- oder Fantasienamen wählen. Tipp: Wähle einen seriösen Namen, mit dem du auch später noch glücklich bist und gegenüber Geschäftspartner*innen nicht ständig erklären musst, wie du gerade auf diesen Namen gekommen bist. Dein Nachname oder der Inhalt des Unternehmens ist immer eine gute Wahl für den Namen.


Achtung: Eintragung ins Handelsregister

Deine UG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür brauchst du aber erst das bereits erwähnte Musterprotokoll und dieses wiederum muss von einem Notarbüro beglaubigt worden sein.

Vorsicht vor weiteren Eintragungen: Immer wieder erhalten Gründer*innen Angebote per Post, dass ihre Eintragung im Handelsregister doch in verschiedene Datenbanken aufgenommen werden könnte. Die Schreiben bringen meist gleich einen Zahlschein mit und wirken, als würdest du damit in ein staatliches Register aufgenommen werden. Doch das ist Betrug, zumal es sich in der Regel um nicht gerade geringe Beträge handelt!


Spezielle Eigenschaften der UG

Deine UG muss folgende Steuern bezahlen:

  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer (nur wenn du Mitarbeiter*innen beschäftigst)
  • Kapitalertragssteuer (nur wenn Gewinn ausgeschüttet wird)

Noch ein Wort zur Haftung: Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten die Regelungen, die auch für die GmbH gültig sind. Hierzu zählt zum Beispiel deine Pflicht, im Fall des Falles rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Hier gilt die Insolvenzantragspflicht. Verletzt du diese, erlischt deine Haftungsbeschränkung in gewissem Maße und du haftest auch mit deinem Privatvermögen. Hältst du die Pflichten ein, greift die Haftungsbeschränkung und die UG haftet mit ihrem Geschäftsvermögen.


Das Musterprotokoll und der Gesellschaftsvertrag

Das Musterprotokoll ist eine vom Gesetz vorgegebene Vorlage, die du zur Gründung deiner UG ausfüllen kannst. Sie enthält neben der Benennung eines/einer Geschäftsführer*in unter anderem die Liste der an der Gründung beteiligten Gesellschafter*innen. Außerdem gilt das Musterprotokoll als einfacher Gesellschaftsvertrag.

Wenn du mit mehr als drei Gesellschafter*innen gründen willst, oder einen detaillierteren Gesellschaftsvertrag wünschst, ist das Musterprotokoll nicht geeignet. Es ist nur für einfache Gründungen gedacht und dadurch eingeschränkt. In jedem Fall musst du deine Unterlagen aber vom Notarbüro beglaubigen lassen. Das Notarbüro stimmt seine Gebühren aber auf das geplante Stammkapital ab. Setze dieses daher besser nicht zu hoch an! Wenn du den Gesellschaftervertrag nicht vom Notarbüro aufsetzen lässt, sondern das Musterprotokoll nutzt, sparst du Notargebühren. Ansonsten sind die Gründungskosten auch davon abhängig, wie viele Gesellschafter du einplanst, für die Erstellung der Eröffnungsbilanz fallen die Kosten deines Steuerberaters an.


UG gründen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte zeigen dir, wie du beim Gründen einer UG vorgehen musst.

  1. Finde heraus, welche Unterlagen du für die Gründung brauchst und sorge dafür, dass du alles rechtzeitig zusammen hast.
  2. Fülle das Musterprotokoll aus und lass es dir von einem Notarbüro beglaubigen.
  3. Eröffne dein Geschäftskonto.
  4. Zahl das nötige Stammkapital ein.
  5. Lass deine UG ins Handelsregister eintragen.
  6. Melde die UG beim Gewerbe- und beim Finanzamt an.

Fazit zur Gründung einer UG

Die UG als kleine Schwester der GmbH ist eine sehr gute Gesellschaftsform für alle, die nur wenig Eigenkapital einbringen wollen und gleichzeitig eine Beschränkung der Haftung wünschen. Sie lässt alle unternehmerischen Freiheiten zu, ist aber bei vielen Geschäftspartnern weniger hoch angesehen als andere Gesellschaftsformen. Außerdem ist in der Anfangszeit nur eine teilweise Ausschüttung der Gewinne möglich.