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HIER. ist der Kompass.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GbR gründen: Perfekt ohne Mindestkapital

Du willst mit jemandem gemeinsam ein Unternehmen starten und Produkte oder Dienstleistungen anbieten? Dann ist die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – vielleicht die richtige Gesellschaftsform. Hierbei verpflichtet ihr euch zum Erreichen eines gemeinsamen Zwecks, sprich: Ihr wollt einen Gewinn erwirtschaften und ein Ziel erreichen.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft. Das heißt, dass sie von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird. Gemeinsam festgelegte Ziele werden im Gesellschaftsvertrag genannt. Beispielsweise kann das der Verkauf von bestimmten Waren oder das Angebot einer Dienstleistung sein.

Eine GbR wird häufig von Freiberufler*innen gegründet, die eine Sozietät oder eine Gemeinschaftspraxis ins Leben rufen. Auch Bauunternehmen gründen eine GbR, wenn ein Bauvorhaben gemeinsam gestemmt werden soll.

Ganz wichtig: Wenn du nur handeln möchtest, kannst du keine GbR gründen! Dann ist die OHG eine gute Wahl. Wenn im Laufe der Geschäftstätigkeit herauskommt, dass es sich bei dem Geschäftsinhalt deines Unternehmens um ein Handelsgewerbe handelt, wird die GbR automatisch in eine OHG umgewandelt.


GbR gründen: Vor- und Nachteile

Die einfache Gründung der GbR steht dem großen Nachteil der fehlenden Haftungsbeschränkung gegenüber. Hier sind die gesammelten Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Einfache Gründung
  • Hohes Ansehen bei Banken durch Privathaftung
  • Kein Mindestkapital nötig
  • Keine oder nur wenige Kosten für die Gründung
  • Einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss
  • Steuerliche Vorteile (einfache Besteuerung)

Nachteile

  • Gemeinsame Entscheidungsbefugnis kann im Alltag kompliziert werden
  • Nicht für kaufmännische Tätigkeiten geeignet
  • Volle Haftung auch mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen
  • Umwandlung in andere Unternehmensform vorgeschrieben, wenn Umsatz zu hoch wird

GbR gründen: Für wen eignet sie sich?

Eine GbR ist unkompliziert zu gründen und für alle Kleingewerbetreibenden, Freiberufler*innen oder Praxisgemeinschaften ideal. Du brauchst für die Gründung keine umfassenden Formalitäten berücksichtigen und musst theoretisch nicht einmal einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Dieser ist aber unbedingt empfehlenswert, weil es in der Praxis oft genug zu Differenzen zwischen den Beteiligten kommt, was Rechte und Pflichten Einzelner angeht.

Du brauchst für die Gründung kein Mindestkapital einbringen, allerdings solltest du wissen, dass du für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit deinem Privatvermögen haften musst.

Die GbR ist also für alle Gründer*innen gut, die möglichst unkompliziert gründen wollen, hohe Gründungskosten scheuen und die Haftungsfrage nicht als Ausschlusskriterium sehen. Wer die Haftung jedoch begrenzen möchte, sollte sich besser für eine andere Gesellschaftsform entscheiden.


GbR gründen: Wie geht das?

Das Gründen der GbR ist ganz einfach: Du erklärst mit deinem Geschäftskontakt, dass ihr jetzt zusammenarbeiten wollt. Dabei können auch mehrere Parteien beteiligt sein. Den Vertrag über eure Zusammenarbeit schließt ihr mündlich oder besser schriftlich. Vorlagen für derartige Verträge bekommst du bei der IHK oder bei der Handwerkskammer. Tipp: Zieht am besten einen Rechtsbeistand für das Aufsetzen des GbR-Vertrags zurate. Ein Notarbüro kann mit Fachwissen dazu beitragen, dass bei späteren Rechtsstreitigkeiten eine Einigung erzielt werden kann. Legt fest, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und was jeder selbst entscheiden kann. Auch die Höhe der monatlichen Privatentnahmen sollte bestenfalls schriftlich festgelegt werden.

Wichtig zu wissen: Übt deine GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, musst du sie beim Gewerbeamt anmelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit genügt die Anmeldung beim Finanzamt, wo du auch eine separate Steuernummer für das Unternehmen bekommst.


Namen für die GbR finden

Wenn deine GbR als Kleinunternehmen gilt, kannst du einen Sach-, Tätigkeits- oder Fantasienamen auswählen. Die IHK empfiehlt jedoch, am besten den Vor- und Zunamen zu verwenden, was aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall darf der Name nicht nur aus der Geschäftsbezeichnung bestehen, sondern es muss auch ein Vor- und Nachname genannt werden. Wählst du einen Fantasienamen, solltest du dich diesbezüglich von einem Anwalts- oder Notarbüro beraten lassen, außerdem müssen Finanzamt und Gewerbeamt der Namenswahl zustimmen. Wichtig: Der Name darf weder irreführend sein noch auf bereits existierende Firmen hinweisen oder mit diesen verwechselt werden können.


Spezielle Eigenschaften der GbR

Wenn du eine GbR gründen möchtest, solltest du von Anfang an wissen, welche rechtlichen Regelungen du unbedingt einhalten musst. Zum einen beziehen sich diese auf die Geschäftsführung sowie auf die Vertretung des Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis. Beide – Geschäftsführung und Vertretung – obliegen allen Gesellschafter*innen. Das heißt, dass beispielsweise die Buchführung, die Korrespondenz sowie die Kontrolle über alle Arbeitsabläufe grundsätzlich von allen gemeinsam zu erledigen sind. Auch Verträge mit Dritten können nur gemeinsam geschlossen werden, das heißt, dass alle zustimmen müssen. Da das im Alltag recht kompliziert ist, empfiehlt es sich, die Aufgaben einzuschränken und aufzuteilen.

Die Haftung ist bei der GbR sehr umfassend. Hier haften die Gesellschafter*innen mit dem Gesellschaftsvermögen auf der einen Seite und mit dem Privatvermögen auf der anderen Seite. Wenn ein/e Gesellschafter*in allein für eine Verbindlichkeit einsteht, kann diese Person von den anderen Teilhabern einen Ausgleich verlangen. Wünscht ihr in eurem Unternehmen andere Regelungen, müsst ihr diese im Gesellschaftervertrag festlegen. Für Dritte sind eure internen Regelungen aber uninteressant. Ohne vertragliche Regelung haftet ihr alle zu gleichen Teilen. Ihr könnt die Haftung nur beschränken, wenn ihr diese gegenüber einem Vertragspartner aushandelt. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung könnt ihr damit aber nicht erwirken. Das ist der größte Nachteil der GbR!

Hast du mit deinem Geschäftskontakt eine Freiberufler-GbR gegründet, müsst ihr keine Gewerbesteuer zahlen, ansonsten wäre die GbR natürlich gewerbesteuerpflichtig. Außerdem müsst ihr Umsatzsteuern zahlen (und diese von euren Kunden verlangen), wenn ihr nicht als Kleinunternehmen auftretet. Die Einkommenssteuer ist ebenfalls relevant und richtet sich nach dem Gewinnanteil, den jeder einzelne Partner bekommt.

Zeitlich gesehen ist die GbR schnell gegründet. Zwei Partner*innen erklären ihre künftige Zusammenarbeit – fertig. Es sind keine Genehmigungen oder Eintragungen nötig, die Zeit kosten. Die GbR gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Partner*innen ihre weitere Zusammenarbeit (auch mündlich) erklärt haben, als gegründet.

Die Kosten für die Gründung einer GbR sind sehr niedrig und beschränken sich auf die Gewerbeanmeldung, die zwischen 15 und 60 Euro kostet. Ziehst du ein Rechtsanwalts- oder Notarbüro zurate, kommen deren Gebühren dazu.

Da eine GbR keine Firma im eigentlichen Sinne ist und keine kaufmännischen Tätigkeiten ausführen darf, unterliegt sie auch nicht der Pflicht der doppelten Buchführung. Das heißt, zur Gewinnermittlung ist eine einfache Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ausreichend, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dient als Jahresabschluss.


GbR gründen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte erklären dir genau, wie du eine GbR gründen kannst:

  1. Finde eine/n Geschäftspartner*in und klärt die Rahmenbedingungen der GbR. Wichtig: Schriftlich festhalten, um Missverständnissen vorzubeugen.
  2. Setzt den Gesellschaftsvertrag auf.
  3. Eröffnet das Geschäftskonto.
  4. Alle Gesellschafter*innen melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an.
  5. Meldet die GbR beim Finanzamt an.

Fazit

Die GbR ist für alle Gründer*innen ideal, die es bei der Gründung unkompliziert mögen und die kein Eigenkapital ins Unternehmen einbringen wollen. Allerdings ist die Gründung nur mit mindestens einem oder einer Geschäftspartner*in möglich und die Haftung kann nicht auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt werden. Alle Gesellschafter*innen haften auch mit ihrem Privatvermögen!