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OHG gründen

OHG - die Alternative zur GbR?

Wenn du mindestens einen freundschaftlichen oder geschäftlichen Kontakt gefunden hast, der mit dir gemeinsam ein Unternehmen gründen möchte, ist vielleicht die Offene Handelsgesellschaft (OHG) die richtige Wahl. Diese Unternehmensform ist für alle geeignet, die ein Handelsunternehmen betreiben wollen.

Was ist eine OHG

Die OHG ist eine reine Handelsgesellschaft. Ihre Gründer*innen sind in der Regel Kaufleute, die einen gemeinsamen Unternehmenszweck verfolgen. Partner*innen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Die OHG ist in den letzten Jahren in deutlich geringerer Anzahl gegründet worden, was an dem vergleichsweise hohen Risiko der Haftung liegen könnte. In diesem Punkt ist die GmbH meist die deutlich reizvollere Alternative.


Vor- und Nachteile der OHG

Vorteile

  • Gründung ohne Mindestkapital möglich
  • unkomplizierte Gründung
  • große Beliebtheit bei Banken (durch private Haftung)
  • kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben

Nachteile

  • keine Haftungsbeschränkung
  • Haftung auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen (5 Jahre)
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • nur für Kaufleute geeignet

OHG-Gründung: Für wen ist sie geeignet?

Die OHG kann direkt gegründet werden oder resultiert aus einer GbR, die als Handelsunternehmen auftritt. Auch bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 250.000 Euro wird die GbR automatisch zur OHG. Die Offene Handelsgesellschaft eignet sich für alle, die keine Angst vor der persönlichen Haftung haben und die gemeinsam mit den Partnern aktiv an allen Entscheidungen im Unternehmen beteiligt sein wollen. Freiberufler und Kleingewerbetreibende können keine OHG gründen!


Wie kannst du eine OHG gründen?

Finde eine/n Geschäftspartner*in, überlegt euch einen gemeinsamen Namen und lasst das junge Unternehmen im Handelsregister eintragen. Danach könnt ihr sofort loslegen! An die Gründung einer OHG sind keine komplizierten Vorschriften geknüpft, lediglich ein Gesellschaftsvertrag sollte vorhanden sein. Dieser ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann sogar mündlich geschlossen werden. Da es aber erfahrungsgemäß im Geschäftsleben immer wieder zu Streitigkeiten unter den Geschäftspartner*innen kommen kann, empfehlen wir die schriftliche Fixierung des Gesellschaftsvertrags. Nutze dazu am besten die Hilfe eines Rechtsanwalt- oder Steuerberaterbüros. Dort kann der Vertrag genau auf deine Unternehmenssituation angepasst werden.


Spezielle Eigenschaften der OHG

Die womöglich wichtigste Eigenschaft der OHG bezieht sich auf die Haftung und ist gleichzeitig der größte Nachteil dieser Gesellschaftsform. Denn: Die Partner*innen einer OHG haften nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern mit dem gesamten Privatvermögen. Das macht die OHG bei Banken sehr beliebt, denn diese gehen gern auf Nummer sicher und finden die Möglichkeit, auch das Privatvermögen der Gesellschafter*innen antasten zu können, durchaus verlockend.

Wichtig zu wissen: Die Haftung endet nicht mit dem Ausscheiden aus der OHG! Sie dauert noch fünf Jahre weiter und erstreckt sich auf alle Haftungsfälle, die bis zu dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen angefallen sind. Wichtig ist dabei die Eintragung des Ausscheidens, die im Handelsregister vorgenommen werden muss.

Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das wird das Notarbüro erledigen und sich mit den nötigen Unterlagen an das zuständige Amtsgericht wenden. Wenn du dich nicht eintragen lässt, musst du mit einem Bußgeld rechnen! Die Eintragung bietet sogar einen großen Vorteil: Wenn du einen Namen für die OHG gefunden hast, wird dieser durch die Eintragung geschützt und kann nicht durch ein anderes Unternehmen verwendet werden.

Die Partner einer OHG können einen Prokuristen bestellen. Dieser wird ebenfalls im Handelsregister eingetragen und übernimmt die Vertretung der Gesellschaft nach außen.

Der Name für die OHG kann ein Fantasiename sein. Er darf lediglich nicht irreführend oder schon einmal vergeben worden sein, auch eine allzu große Ähnlichkeit zu einem anderen eingetragenen Unternehmen ist nicht erlaubt. Außerdem muss der Zusatz "OHG" an den Firmennamen gehängt werden.

Die OHG ist zur Abführung von Gewerbesteuern verpflichtet, deren Höhe sich am Gewinn der Gesellschaft orientiert. Außerdem fällt die Umsatzsteuer an. Jeder Gesellschafter muss sich überdies mit der Einkommenssteuer auseinandersetzen – die Steuererklärung wird wie üblich fällig.

Die OHG unterliegt der Pflicht der doppelten Buchführung. Das heißt, dass eine Anfangsbilanz erstellt werden muss, außerdem sind die Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Als Grundlage für die Buchführung gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuchs.

Die Kosten für die Gründung einer OHG beschränken sich auf die Eintragungskosten ins Handelsregister mit rund 150 Euro sowie auf die Kosten für die Gewerbeanmeldung. Auch für die Eintragung von Prokurist*innen können Kosten entstehen. Darüber hinaus sind die Gebühren für das Rechtsanwalt- oder Notarbüro nach den aktuellen Gebührenordnungen zu entrichten.

Wichtig zu wissen: Ein bestimmtes Mindestkapital ist bei der OHG nicht vorgeschrieben. Das heißt, du kannst diese Unternehmensform auch dann nutzen, wenn du kein Eigenkapital ins Unternehmen einbringen willst. Zu empfehlen ist das allerdings nicht, denn wenn das Unternehmen nicht direkt Umsätze erwirtschaftet, haftet jeder Gesellschafter von Anfang an mit seinem Privatvermögen.

Zur Geschäftstätigkeit sollte ein Unternehmenskonto eröffnet werden, damit lassen sich private von geschäftlichen Transaktionen sicher trennen


OHG Gründung: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte sind nötig, wenn du eine Offene Handelsgesellschaft gründen möchtest.

  1. Setzt den Gesellschaftsvertrag auf.
  2. Tragt die OHG ins Handelsregister ein.
  3. Meldet euer Gewerbe an.
  4. Meldet eure OHG vorsorglich beim Finanzamt an.

Fazit

Viele Gründer*innen sehen die OHG als Weiterentwicklung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dabei ist es eher eine Alternative. Du musst ein Handelsgewerbe ausführen, wenn du eine OHG gründen willst. Außerdem muss das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Größter Nachteil ist die persönliche Haftung, denn für Verbindlichkeiten haftet das Unternehmen nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern alle Gesellschafter*innen müssen mit ihrem Privatvermögen haften. Die OHG kann bei Erfüllen der Voraussetzungen in eine GmbH umgewandelt werden, was ein geringeres persönliches Haftungsrisiko bedeutet.