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Gesellschafterbeschluss auch ohne Versammlung möglich

Erleichterung für GmbHs und UGs in Zeiten der Pandemie: Neues Standarddokument bietet Basis für eine Beschlussfähigkeit auch ohne Gesellschafterversammlung.

 

Es ist nicht die Zeit für wichtige Konferenzen mit Präsenzpflicht. Gesellschafterversammlungen machte die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten daher vielfach einen Strich durch die Rechnung. Die Folge: Notwendige Gesellschafterbeschlüsse innerhalb einer GmbH oder UG waren kompliziert oder schlicht nicht möglich. 

Rechtlich sind die Beschlüsse nur wirksam, wenn bestimmte Formalien wie eine Einladung per Einschreiben oder die Anwesenheit aller Gesellschafter*innen gegeben sind. Alternativ gibt es das Umlaufverfahren, das praktisch, aber anfällig für Fehler ist, da nicht jeder Schritt beim schriftlichen Durchreichen dokumentiert werden kann. 

Damit nicht gleich alles im Unternehmen zum Erliegen kommt und wichtige Maßnahmen auch ohne Gesellschafterversammlungen besiegelt werden können, hat das German Standards Setting Institute (GESSI) ein Standarddokument zum Gesellschafterbeschluss erarbeitet.

GESSI ist ein Gemeinschaftsprojekt von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) und dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS). Innerhalb des Projektes erstellen Fachgruppen aus juristischen Expert*innen regelmäßig Vorlagen und Standardtexte, um Startups und Investor*innen langwierige Vertragsverhandlungen zu vereinfachen. 

Das neue Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ gibt nun rechtliche Sicherheit darüber, was zu beachten ist, damit Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH oder UG rechtswirksam im Umlaufverfahren gefasst werden können.

Neben der Vorlage für den Beschluss wurden auch Verwendungshinweise erstellt, die Antworten auf formale Fragen bieten. Sie geben unter anderem Auskunft darüber, wann Umlaufbeschlüsse ausnahmsweise nicht zulässig sind, ob die elektronische Unterschrift der Gesellschafter genügt und wie diese auszusehen hat. Außerdem enthalten die Hinweise Informationen zu den spezifischen Erleichterungen für Gesellschafterbeschlüsse, die aufgrund der Pandemie bis 31. Dezember 2021 gelten.

Weitere Informationen gibt es HIER. 
 


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