Im Dschungel der Fachbegriffe?

HIER. ist der Kompass.

Wichtige Entscheidungsfaktoren kennen

Welche Gesellschaftsform ist die beste für dein Unternehmen?

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit deinem eigenen Unternehmen stellt sich bald die wichtige Frage der Gesellschaftsform. Ob du dich für ein Einzelunternehmen, eine GbR, GmbH oder AG entscheidest, hat kaum etwas mit der Anzahl der Personen in deinem Gründerteam zu tun, sondern vor allem mit finanziellen und rechtlichen Themen.

Überblick: Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Grundsätzlich können die verschiedenen Gesellschaftsformen in vier Gruppen unterteilt werden::

  • Einzelunternehmen, wie etwa Freiberufler, Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende Personengesellschaften, beispielsweise die GbR, OHG und KG
  • Personengesellschaften, beispielsweise die GbR, OHG und KG
  • Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, gGmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und Limited
  • Sonstige Gesellschaften, wie Stiftungen oder Genossenschaften

Die Wahl der Gesellschaftsform: Darum ist sie so wichtig

In Deutschland unterliegen die verschiedenen Unternehmensformen einem sogenannten Typenzwang. Das bedeutet, dass du als Gründer*in nicht einfach eine eigene Form erfinden kannst, sondern aus den oben genannten Gesellschaftsformen auswählen musst. Doch warum ist die Wahl zwischen GmbH, GbR und Co. eigentlich so wichtig? In einem Satz lässt sich diese Frage wie folgt beantworten: Die Wahl der Gesellschaftsform gibt vor allem die Strukturen rund um Haftung, Steuern und Kapital vor. Im Detail bedeutet das:

  • Gründungskosten: Sowohl zeitlich als auch monetär unterscheidet sich der Aufwand bei der Gründung der verschiedenen Gesellschaftsformen stark. Einzelunternehmen und GbR sind meist schnell und günstig mit einer Anmeldung beim Finanz- oder Gewerbeamt erledigt, für eine Kapitalgesellschaft benötigst du deutlich mehr Zeit, Kosten und einen Notar.
  • Verwaltungsaufwand: Die monatliche Buchhaltung und der Umfang weiterer bürokratischer Aufgaben hängen ebenfalls von der gewählten Gesellschaftsform ab. Auch hier haben es Personengesellschaften und Einzelunternehmer meist am einfachsten.
  • Finanzen und Steuern: Ob du dich komplett aus privaten Geldern finanzierst oder Investoren einbinden möchtest, hat ebenfalls Einfluss auf die Wahl deiner Gesellschaftsform. Fremdes Kapital von Investoren lässt sich beispielsweise leichter in eine Kapitalgesellschaft einbinden. Einen Kredit von der Bank bekommst du wahrscheinlich leichter bzw. zu besseren Konditionen, wenn du Einzelunternehmer*in bist – das hat vor allem etwas mit der Haftung zu tun. Auch die anfallenden Steuern richten sich nach der Rechtsform.
  • Haftung: Der vielleicht wichtigste Punkt ist die Haftung, wenn es beispielsweise um Vermögensschäden oder um die Rückzahlung von Krediten geht. Bei Einzel und Personengesellschaften haftest du mit deinem persönlichen Vermögen, bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung erstmal auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In der Praxis wird die Haftungsbeschränkung für Kredite allerdings meist über eine persönliche Bürgschaft von der Bank ausgehebelt. Aber du kannst die persönliche Haftung mit einer GmbH zumindest begrenzen.

Im Detail: Die Gesellschaftsformen und ihre Besonderheiten

Die Entscheidung für eine Gesellschaftsform hat also vor allem Auswirkungen auf die finanziellen Strukturen deines Unternehmens. Doch nicht nur das unterscheidet ein Einzelunternehmen von einer GbR oder GmbH. Jede einzelne Form bringt noch weitere Eigenschaften mit sich:

Das macht ein Einzelunternehmen aus

Wie der Name es bereits vermuten lässt, handelt es sich bei einem Einzelunternehmen um eine einzelne gründende Person, die auch die Geschäftsführung innehat. Die Gründung erfolgt meist einfach, günstig und formlos, indem du dich beim Finanzamt und ggf. auch beim Gewerbeamt anmeldest. Neben der monatlichen Umsatzsteuererklärung (von der sich aber auch manche durch die Kleinunternehmerregelung befreien lassen) fällt lediglich eine jährliche Einkommenssteuer- und Gewerbesteuererklärung an. Die Haftung ist, anders als bei anderen Gesellschaftsformen, nicht beschränkt – d.h. in einem Schadensfall wird auch dein privates Vermögen berücksichtigt.

Merkmale einer Personengesellschaft

Personengesellschaften sind ähnlich unkompliziert zu gründen wie Einzelunternehmen. Allerdings werden hier mindestens zwei Personen als Gründer*innen vorausgesetzt, die einen gemeinsamen Zweck der Gesellschaft in einem Vertrag festhalten. Dabei braucht ihr weder eine notarielle Beglaubigung noch Stammkapital.

Dafür gibt es aber den sensiblen Punkt der persönlichen Haftung. Sowohl bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) als auch bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter uneingeschränkt, auch mit privatem Vermögen. Allerdings kannst du die dadurch entstehenden Risiken auch durch den Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages in den Griff bekommen.

Außerdem gibt es noch die heute nur noch selten zu findende Kommanditgesellschaft (KG), in der die Haftung unterschiedlich geregelt ist: Der sogenannte Kommanditist haftet lediglich mit dem eingebrachten Gesellschaftsvermögen, der sogenannte Komplementär mit seinem vollen (auch privaten) Vermögen.


Kapitalgesellschaften mit einer oder mehreren Personen als Gründer*innen

Zu den interessantesten Merkmalen von Kapitalgesellschaften gehört, dass sie meistens haftungsbeschränkt sind und die Gründer*innen nicht unbedingt selbst die Geschäftsführung zu übernehmen brauchen. Die häufigste Form einer Kapitalgesellschaft ist die GmbH, denn diese erlaubt ambitionierten Gründern vor allem eine hohe Flexibilität bei der Vergabe von Anteilen, zum Beispiel an Investoren. Allerdings ist die GmbH vergleichsweise zeitaufwendig und kostenintensiv bei der Gründung und auch im laufenden Betrieb fällt ein relativ hoher bürokratischer Aufwand an. Zusätzlich wird ein Eigenkapital von mindestens 25.000 Euro erwartet. Dafür gilt die beschränkte Haftung: Bei einer drohenden Insolvenz bleibt unter anderem das private Vermögen unangetastet. Gut zu wissen: Auch Einzelpersonen können Kapitalgesellschaften gründen, beispielsweise als sogenannte 1-Personen-GmbH.

Weitere Formen der Kapitalgesellschaft sind die Aktiengesellschaft, bei der du mindestens 50.000 Euro Startkapital mitbringen musst und die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG), bei der das Startkapital nur einen Euro beträgt und die private Haftung ausgeschlossen wird. Das kann vor allem für junge Gründer interessant sein. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer UG erwirtschaftete Gewinne am Jahresende nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden dürfen, sondern mindestens 25 Prozent davon als Rücklage zurückgehalten werden. Erreichen die so angesparten Rücklagen eine Höhe von mindestens 25.000 Euro kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Insgesamt ist die Gründung einer UG mit ähnlich hohen bürokratischen Aufwänden wie die Gründung einer GmbH verbunden. Aufgrund des geringen Stammkapitals und des Haftungsausschlusses hat diese Gesellschaftsform außerdem eine geringe Kreditwürdigkeit.


gGmbH, Stiftungen, Genossenschaften und Co.

Vor allem für soziale und gemeinnützige Projekte gibt es Sonderformen von Gesellschaften, die sich an den bereits vorgestellten Formen orientieren, oftmals jedoch besondere Auflagen mitbringen. Zum Beispiel kann eine genaue Definition des gemeinnützigen Zweckes anliegen, Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter*innen ausgeschüttet werden oder Entscheidungen sind an die mehrheitliche Abstimmung der Mitglieder gebunden. Ansonsten ist der Aufwand bei der Gründung und Verwaltung einer solchen Gesellschaft meist ähnlich hoch wie bei einer Kapitalgesellschaft.

Die wohl wichtigste Gesellschaftsform, wenn du dich gemeinnützig engagieren möchtest, ist die gGmbh – die gemeinnützige GmbH. Wie der Name bereits andeutet, ist die gGmbH eine Abwandlung der GmbH. Entsprechend gelten hier oftmals ähnliche Regelungen für die Gründung. So ist auch die gGmbH haftungsbeschränkt, zusätzlich genießt du verschiedene steuerliche Vorteile und kannst sowohl Spenden als auch Förderungen aus öffentlicher Hand annehmen. Das bringt allerdings auch Pflichten und Einschränkungen mit: So musst du sehr genau definieren welchen gemeinnützigen Zweck dein Unternehmen erfüllt und die finanziellen Mittel dürfen auch nur dafür verwendet werden. Eine Gewinnausschüttung ist nicht möglich und solltest du Angestellte haben, kannst du Gehälter nur bis zu einer begrenzten Höhe auszahlen.


Wichtige Fragen für die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

GbR, AG, GmbH und Co.: So viele Abkürzungen es für die verschiedenen Unternehmensformen gibt, so viele Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es auch. Um die Entscheidung für eine Form zu erleichtern, kann die Beantwortung folgender Fragen nützlich sein:

  1. Solo-Show oder Teamplayer: Wie viele Personen wollen gründen?
  2. In welchem wirtschaftlichen Zweig / Bereich gründest du?
  3. Wie wichtig ist es für dich, dass deine Gründung in formeller Hinsicht vor allem einfach und günstig ist?
  4. Bei mehreren Personen: Stellen die Gründer auch gleichzeitig die Geschäftsführung dar oder gibt es hier Unterschiede?
  5. Wie risikoreich ist dein Vorhaben oder welche finanziellen Risiken kannst und möchtest du tragen? Wie viel eigenes Kapital kannst / wirst du einbringen?
  6. Woher kommt das Kapital - sind Bankkredite und/oder Investorenrunden geplant?

Fazit: Welche Gesellschaftsform ist die richtige für dich?

Du hast eine gute Idee und möchtest einfach loslegen, ohne dass viel Kapital notwendig ist? Dann kannst du relativ einfach ein Einzelunternehmen anmelden und schnell und bedenkenlos starten. Doch wenn es um die Eröffnung eines Restaurants, einer Agentur oder eines anderen Unternehmens geht, bei dem zum Beispiel Räume gekauft oder angemietet, Ausstattung angeschafft oder Personal angestellt werden muss, solltest du deine Gründung in aller Ruhe planen und durchdenken. Passe die Gesellschaftsform an deine eigene persönliche und finanzielle Situation an und entscheide so, dass du dich mit dem eventuellen finanziellen Risiko wohlfühlst. Wenn die bürokratischen Hürden genommen und die ersten produktiven Monate gelaufen sind, lohnt es sich außerdem, die gewählte Gesellschaftsform noch einmal zu hinterfragen und sie ggf. anzupassen. Ein späterer Wechsel zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft ist zwar mit Aufwand verbunden, kann aber sinnvoll sein.