Im Dschungel der Fachbegriffe?

HIER. ist der Kompass.

Volle Haftung für Freiberufler

Partnergesellschaft gründen

Freiberufler*innen müssen nicht allein im stillen Kämmerlein für sich arbeiten, sie können sich auch zur Ausübung ihrer Tätigkeit zusammenschließen. Damit entsteht eine Partnergesellschaft (PartG), die auf den gesetzlichen Vorgaben der GbR beruht, allerdings eine Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung bietet.

Gründung der Partnergesellschaft

Mit der Tätigkeit in einer PartG üben Gründer*innen kein Handelsgewerbe aus. Das heißt, sie müssen auch keine Kaufleute sein! Dies hat steuerliche Konsequenzen und wirkt sich auf die Vorgaben zur Buchführung innerhalb des Unternehmens aus. Zusammenschließen können sich Freiberufler*innen z.B.:

  • Ingenieur*innen,
  • Heilpraktiker*innen,
  • Anwält*innen,
  • Erzieher*innen,
  • Betriebswirt*innen (nur beratend),
  • Psycholog*innen
  • Ärzt*innen,
  • Lehrer*innen,

und viele mehr. Eine vollständige Liste der freien Berufe findest du im §1 des Partnergesellschaftsgesetzes.   


Vor- und Nachteile der PartG

In einer PartG genießt du einige Vorteile, die Rechtsform bringt aber auch Nachteile mit sich.

Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine Gewerbesteuer
  • Individuelles Gesellschaftsrecht
  • Einfache Gründung
  • Auflösung der Gesellschaft leicht möglich

Nachteile

  • Begrenzt auf freie Berufe
  • Partner*innen haften unbeschränkt für eigene Aufträge
  • Kosten für Registrierung
  • Namensänderung bei Änderung in der Partner*innen-Konstellation nötig

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie der Name schon sagt, kannst du allein keine Partnergesellschaft gründen. Du brauchst mindestens eine weitere Person, die bereit ist mit dir zusammenzuarbeiten. Die Anzahl ist nur nach unten begrenzt. So lang ihr mehr als zwei seid, könnt ihr eine PartG gründen. Das tut ihr, indem ihr euch im Partnerregister eintragen lasst. Zusätzlich braucht ihr einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag.


Was beinhaltet der Partnerschaftsvertrag?

Anders als bei vielen Rechtsformen erstellst du für die PartG keinen Gesellschaftsvertrag, sondern einen sogenannten Partnerschaftsvertrag. Dieser enthält alle relevanten Eckdaten deiner PartG. Hier sind alle Gesellschafter*innen mit Namen aufgeführt, der Name der PartG selbst festgelegt und der Sitz der PartG angegeben. Apropos Name: Es existieren ein paar Auflagen, was den Namen deiner Partnergesellschaft angeht. Er folgt folgendem Muster 1) Nachname von mindestens einem/r Partner*in, 2) Partnerschaft, und Partner (oder eine Variation), 3) eurem ausgeübten Beruf. Die Reihenfolge ist hierbei nicht vorgegeben. Richter und Partner Rechtsanwälte geht genauso wie Rechtsanwälte Richter und Partner. Achtet darauf, dass wenn sich Freiberufler*innen verschiedener Berufe zusammenschließen, alle Berufe im Namen vorkommen müssen. Fantasienamen sind übrigens nicht gänzlich verboten. Sie ersetzen den Nachnamen innerhalb der Formel. Unser Beispiel könnte also auch „[Fantasiename] Partnerschaft Rechtsanwälte“ heißen.

Wie beim Gesellschaftsvertrag stellt sich auch beim Partnerschaftsvertrag die Frage: Mustervertrag oder Rechtsanwalt beauftragen? Ein vom Rechtsanwalt geschriebener Partnerschaftsvertrag deckt alle von dir gewünschten Punkte rechtssicher ab, ist aber verhältnismäßig teuer. Wichtige Punkte können sein: Verhalten bei Ausscheiden oder Eintritt von Gesellschafter*innen, Gewinnverteilung und alles andere was ihr unbedingt schwarz auf weiß wollt.


Eintragung ins Partnerschaftsregister

Mit dem Partnerschaftsvertrag in der Hand geht es jetzt zum Partnerschaftsregister. Erst die Eintragung dort macht die PartG rechtskräftig. Deine Registrierung im Partnerschaftsregister muss durch einen Notar beglaubigt werden. Falls einer eurer Freiberufe über eine eigene Kammer verfügt, müsst ihr euch ebenfalls bei der Kammer eintragen lassen. Positiv: Ihr müsst nicht auch noch zum Gewerbeamt, um eure PartG anzumelden.


Spezielle Eigenschaften der PartG

Haftung

Im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen hat die PartG eine eher exotische Haftungsstruktur. Haftung findet bei der PartG nämlich auf Auftragsebene, nicht auf Gesellschaftsebene statt. Nehmen ein/e oder mehrere Partner*innen einen Auftrag an, haften sie für die Vorgänge dieses Auftrages. Im Haftungsfall werden nur die beteiligten Partner*innen belangt, nicht wie sonst alle Gesellschafter oder das gesamte Gesellschaftsvermögen. Die betroffenen Partner*innen haften allerdings im Gegenzug im vollen Umfang, also auch mit privatem Vermögen.

Gründungskosten

Du brauchst für die Gründung der PartG nicht allzu viel Geld, da keine Mindesteinlage erforderlich ist. Als Gründungskosten fallen eventuell Beratungskosten beim Notarbüro oder Rechtsanwaltsbüro an, dazu kommen die Eintragungskosten im Partnerschaftsregister sowie die Kosten für die notarielle Beglaubigung. Rechne insgesamt mit Kosten und Gebühren zwischen 100 und 500 Euro (was von der Anzahl der Partner*innen abhängig ist).

Steuern & Rechte und Pflichten der Partner*innen

Die PartG unterliegt der Gewerbesteuerfreiheit, weil es sich hierbei nicht um ein Gewerbe handelt, sondern um einen Zusammenschluss von Freiberufler*innen. Allerdings fallen immer wieder gewerbeähnliche Tätigkeiten an. Bis zu einer Grenze von drei Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu einem Ertrag von maximal 24.500 Euro aus einer gewerblichen Tätigkeit bleibt die PartG von der Gewerbesteuer befreit. Das wirkt sich auch auf die Buchführung aus: Die PartG ist nur zur einfachen Buchführung verpflichtet und kann den Jahresabschluss per einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Die beteiligten Partner*innen müssen aber ihre Einkommenssteuern zahlen, die in der Höhe anhand der jährlichen Steuererklärung festgelegt werden.

Gründung einer PartG: Schritt für Schritt

Die Gründung einer PartG ist in wenigen Schritten möglich:

  1. Finde Freiberufler*innen, die als Partner*innen infrage kommen.
  2. Legt den Firmennamen fest.
  3. Setzt den Partnerschaftsvertrag auf.
  4. Tragt euer Unternehmen ins Partnerschaftsregister (vom Notar beglaubigen lassen) und bei der Kammer ein.
  5. Melde deine Partnergesellschaft beim Finanzamt an.

Fazit

Die Partnergesellschaft ist eine Möglichkeit für Freiberufler, in einer Gesellschaft zusammenzuarbeiten. Die Gründung ist leicht und ohne Mindestkapital möglich. Allerdings haften die Partner*innen unbeschränkt, wenn keine individuelle Haftungsbeschränkung vereinbart wurde. Außerdem dürfen nur Freiberufler*innen in der PartG zusammenarbeiten - wer eine Gewerbetätigkeit aufnimmt, scheidet automatisch aus der Gesellschaft aus.