Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der gesetzlicheMindestlohn von zuletzt 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 noch einmal auf 10,45 Euro. Er gilt für alle Wirtschaftsbereiche. Mit dem Mindestlohn wird die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland geregelt. Höhere Löhne sind immer möglich, so gibt es zum Beispiel in bestimmten Branchen auch sogenannte Branchenmindestlöhne. Generell dürfen Tariflöhne jedoch nicht unter dem Mindestlohn liegen. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Auszubildende oder Teilnehmer*innen einer Maßnahme der Arbeitsförderung.
Mehr Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mindestausbildungsvergütung steigt
Um die Ausbildung in Deutschland attraktiver zu machen, wurde bereits 2020 eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben, die allen Auszubildenden außerhalb einer Tarifbindung zusteht. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2022 von zuletzt 550 Euro auf 585 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende einen Aufschlag von 18 Prozent, im dritten von 35 beziehungsweise 40 Prozent von der Einstiegsvergütung zum Ausbildungsstart. Dabei handelt es sich um Brutto-Pauschalbeträge für Ausbildungen in Vollzeit. Für Auszubildende, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 2020 begonnen haben, gelten ihre Altverträge. Zahlen Betriebe die Mindestausbildungsvergütung nicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit Strafen bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Auch haben Auszubildende in diesem Fall einen Anspruch auf Nachzahlung.
Mehr Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Steuerliche Entlastung für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften
Eine Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts ermöglicht es, Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab Januar 2022 wie Kapitalgesellschaften und damit günstiger zu besteuern. Der Wechsel, für den ein Antrag an das Finanzamt zu stellen ist, gilt für alle Ertragsteuern und erfordert eine vorausschauende Planung. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden (bis 30. November). Für das Gründungsjahr ist dementsprechend noch keine Antragstellung möglich. Es empfiehlt sich ein Termin bei einer Steuerberatung.
Mehr Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.
Porto für Briefe wird teurer
Die Deutsche Post erhöht aufgrund sinkender Sendungsmengen zum 1. Januar 2022 das Porto für verschiedene Briefprodukte. So kostet ein Standardbrief im neuen Jahr nicht mehr 80, sondern 85 Cent. Der Versand eines Kompaktbriefes kostet dann 1 Euro statt bisher 95 Cent. Auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge werden teurer.
Einen kompletten Überblick findest du auf der Seite der Deutschen Post.
Registrierkassenpflicht: Frist für Altkassen läuft aus
Wer im Unternehmen eine elektronische Registrierkasse benutzt, den betrifft das Kassengesetz, das 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Das Ziel: mehr Steuergerechtigkeit und Transparenz durch die Pflicht zur Ausgabe von Belegen. Um das gewährleisten zu können, waren Unternehmen aufgefordert, ihre Kassen bis Ende September 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufzurüsten oder gegebenenfalls eine neue Kasse anzuschaffen. Wer eine nicht aufrüstbare Kasse zwischen dem 26. November 2010 und 31. Dezember 2019 gekauft hat, darf diese noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Vorausgesetzt, die Altkassen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen vom 1. Januar 2017.
Mehr zur Registrierkassenpflicht findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.
Kündigungsbutton ist Pflicht
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ist zu großen Teilen bereits im Oktober 2021 in Kraft getreten. Ab 1. Juli 2022 gilt eine weitere Maßnahme der Verordnung: Ein Kündigungsbutton wird Pflicht auf Internetseiten von Vertragspartner*innen. Er muss gut sichtbar und zugänglich sein und soll Nutzer*innen einen Ausstieg von Verträgen ebenso erleichtern wie den Abschluss online.
Den Text zum Gesetz für faire Verbraucherverträge findest du auf der Seite des Bundesanzeiger Verlags.
GmbH und UG online gründen
Das Gründen von Gesellschaften soll einfacher, digitaler und grenzüberschreitender werden. Den Anstoß dazu gab die Digitalisierungsrichtlinie der EU, möglich wird dieOnline-Gründung durch ein Gesetz, das der Bundestag 2021 verabschiedet hat und das am 1. August 2022 in Kraft tritt. Jede Person kann dann auch online eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Möglich ist das unter anderem durch ein gesichertes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Es gewährleistet die notarielle Beurkundung der Gründung auf digitalem Weg sowie die Beurkundung aller notwendigen Willenserklärungen.
Die Gesellschafter*innen besiegeln die Gründung abschließend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Möchte man Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen innerhalb der Gesellschaft beschließen, ist eine Online-Beurkundung weiterhin nicht möglich. Auch andere Rechtsformen sind von der Online-Gründung ausgeschlossen. Für die Beurkundung ist der oder die Notar*in im Amtsbereich zuständig, in dem sich der Gesellschafts- oder Wohnsitz eines oder einer Gesellschafter*in befindet.
Mehr Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.