KG gründen: Was ist eine KG?
Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Form der Offenen Handelsgesellschaft, daher muss sich diese Gesellschaftsform auch an die Regelungen der OHG halten. Allerdings sind bei einer OHG alle Gesellschafter*innen ebenbürtig - bei der KG hingegen gibt es Kommanditist*innen und Komplementär*innen. Kommanditist*innen haften mit der Summe, die sie als Einlage in das Unternehmen eingebracht haben. Natürliche und juristische Personen können als Kommanditisten infrage kommen. Komplementär*innen hingegen haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, eine Haftungsbeschränkung gibt es hier nicht.
Die Haftung mag bei der KG ungerecht verteilt sein, dafür ist aber die Innen- und Außenvertretung alleinige Sache der Komplementär*innen. Der Kommanditist darf auch bei wichtigen Entscheidungen nicht mitreden! Anderslautende Regelungen können im Gesellschaftervertrag festgeschrieben werden und beispielsweise derart lauten, dass Kommanditist*innen als Prokurist*innen eingesetzt wird.
Vor- und Nachteile der KG
Wenn du noch nicht weißt, ob du eine KG gründen solltest oder lieber nicht, helfen vielleicht die folgenden Vor- und Nachteile bei der Entscheidungsfindung:
Vorteile
- keine Vorgabe zum Mindestkapital
- schnelle Gründung mit geringen Kosten
- Haftungsbeschränkung für Kommanditist*innen
- Alleinvertretungsrecht für Komplementär*innen
- hohes Ansehen bei Banken
- klare Verteilung von Verantwortlichkeiten
Nachteile
- sie kann nur mit mindestens zwei Personen gegründet werden
- keine Haftungsbeschränkung für Komplementär*innen
- Eintragung ins Handelsregister nötig
- häufig Schwierigkeiten bei der Nachfolge
Die Gründung der KG
Eine KG kannst du nur gründen, wenn du Komplementär*innen und Kommanditist*innen gefunden hast. Es sollte ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, wenngleich das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch angesichts möglicher Streitigkeiten der Geschäftspartner*innen innerhalb einer Gesellschaft ist das schriftliche Festhalten von Absprachen als unverzichtbar zu bezeichnen. Wichtig: Die KG gilt erst dann als gegründet, wenn sie im Handelsregister eingetragen wurde!
Wie wird das Unternehmen bei der KG geführt?
Die KG wartet mit einigen Besonderheiten auf: Nicht nur, dass hier die Gesellschafter*innen in Komplementär*innen und Kommanditist*innen entsprechend ihrer Haftung unterteilt werden – sie haben auch unterschiedliche Entscheidungsbefugnisse. Das heißt, dass der/die Komplementär*in alles allein entscheiden darf. Sind mehrere Komplementär*innen vorhanden, dürfen alle allein die Gesellschaft vertreten. Ein Einverständnis der übrigen Komplementär*innen ist nicht nötig! Fremde Geschäftsführer*innen dürfen nicht eingesetzt werden. Die Kommanditist*innen dürfen die Gesellschaft nicht vertreten oder führen. Sie besitzen lediglich ein Recht auf Kontrolle. Ihnen muss beispielsweise der Jahresabschluss vorgelegt werden. Außerdem haben sie das Recht, sehr risikoreichen Geschäften zu widersprechen.
Spezielle Eigenschaften der KG
Wenn du eine KG gründen möchtest, weißt du jetzt schon einiges über die speziellen Eigenschaften dieser Gesellschaftsform. Das hohe Risiko für die Komplementär*innen macht die KG für viele Gründer*innen uninteressant. Doch die Gesellschaftsform hat durchaus Vorteile aufzuweisen, auf die im folgenden Abschnitt noch eingegangen wird.
Ein wichtiges Thema sind die Steuern. Zu zahlen ist die Einkommenssteuer, die alle Gesellschafter*innen im Rahmen ihrer Steuererklärung auferlegt bekommen. Der Gewinn aus der KG wird auf alle Gesellschafter*innen aufgeteilt und muss dann versteuert werden.
Sind juristische Personen in der KG als Gesellschafter*innen vertreten, kommt die Körperschaftssteuer hinzu. Außerdem fallen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
Erhält ein/e geschäftsführende/r Gesellschafter*in eine Vergütung, gilt diese nicht als Betriebsausgabe! Diese Vergütung wirkt sich somit nicht steuermindernd aus, sondern sie erhöht den Gewinn. Dass Kommanditist*innen nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften, hat noch einen Haken: Diese Haftungsbegrenzung gilt erst, wenn die Eintragung im Handelsregister vorgenommen wurde. Bis dahin haften sie mit ihrem vollen Vermögen.
Gründer*innen fürchten sich meist ein wenig vor der Buchführung. Hier sei dir empfohlen, auf die Hilfe eines Steuerbüros zu setzen. Die KG gilt als kaufmännisches Unternehmen und ist damit zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das heißt, du musst eine Eröffnungsbilanz erstellen, der Jahresabschluss erfolgt über die Bilanzierung sowie über eine Gewinn- und Verlustrechnung.
KG gründen: Schritt für Schritt
Wenn du eine KG gründen willst, dann kannst du dir hiermit einen Überblick über den Gründungsprozess verschaffen:
- Finde eine/n Geschäftspartner*in. Du benötigst sowohl eine/n Komplementär*in als auch eine/n Kommanditist*in.
- Setzt den Gesellschaftsvertrag auf.
- Richtet ein Geschäftskonto ein und zahlt eure Einlagen ein.
- Tragt eure KG ins Handelsregister ein.
- Meldet eure KG beim Gewerbeamt an. Das müssen alle Gesellschafter*innen einzeln tun.
- Informiert das Finanzamt über deine Gewerbeanmeldung.
Fazit
Die KG gilt als Sonderform der OHG und unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie diese. Willst du eine KG gründen, brauchst du mindestens eine weitere Person, die entweder Kommanditist*in oder Komplementär*in sein wird. Du selbst stellst die jeweils andere Gesellschafterform dar. Eine Mindesteinlage ist nicht nötig, allerdings sollte der/die Komplementär*in über ein gewisses Eigenkapital verfügen. Immerhin haftet diese Person in vollem Umfang für Verbindlichkeiten, wobei das gesamte Privatvermögen herangezogen wird.