gGmbH gründen: Was ist das eigentlich?
Wichtig: Die gGmbH verfolgt einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, auch religiöse Hintergründe sind denkbar. Der Zweck ist wichtig für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Einfach gesagt bedeutet das, dass alles, was die gGmbh tut, diesem gemeinnützigen Zweck dienen muss. Um das zu garantieren, sind auch der Gewinn und dessen Ausschüttung bei der gGmbH reglementiert. Daher musst du auch sicherstellen, dass die Gehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des Unternehmens stehen.
Vor- und Nachteile der gGmbH
Eine gGmbH bringt zahlreiche Vorteile, dennoch ist diese Rechtsform nicht für alle geeignet. Hier eine Gegenüberstellung.
Vorteile
- Haftungsbeschränkung
- Unterstützung durch die öffentliche Hand
- Steuerliche Vorteile
- Vorteile bei der Umsatzsteuer
- Möglichkeit der Annahme von Spenden
Nachteile
- Genaue Definition des gemeinnützigen Zwecks
- Mittel dürfen nur für die vorgegebenen Zwecke verwendet werden
- Keine Gewinnausschüttung
- Gehälter haben begrenzte Höhe
gGmbH Gründung: Was ist wichtig?
Wenn du eine gGmbH gründen möchtest, brauchst du mindestens eine/n Gesellschafter*in. Wie bei der normalen GmbH brauchst du 25.000 Euro als Gründungskapital, die als Stammkapital für das Unternehmen gelten und zum Gründungszeitpunkt bereitstehen müssen. Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt, das heißt, du haftest nicht unmittelbar mit deinem Privatvermögen. Außerdem musst du alle Vorgaben zur Gemeinnützigkeit erfüllen und auch nachweisen können. Für die Gründung musst du mit deinem Partner, deiner Partnerin eine Satzung aufsetzen, die vom Finanzamt anerkannt werden muss. Dieses entscheidet über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit.
Gesellschaftsvertrag
Für die Gründung der gGmbH brauchst du einen Gesellschaftsvertrag, der auf die Gemeinnützigkeit zugeschnitten ist. Das ist der Punkt, in dem sich dieser Vertrag deutlich von dem einer konventionellen GmbH unterscheidet. Außerdem müssen im Vertrag der Name des Unternehmens, der Sitz und die Höhe des eingezahlten Stammkapitals festgehalten werden. Die Geschäftsanteile, die auf die Gesellschafter*innen entfallen, werden ebenfalls genannt. Da die gGmbH gemeinnützig ausgerichtet ist, dürfen die Gesellschafter*innen keine Gewinnausschüttungen erhalten, auch Zuwendungen anderer Art sind nicht erlaubt. Ferner sind keine übermäßig hohen Gehälter zu zahlen.
Kosten
Die Kosten für die Gründung der gGmbH sind unter anderem vom Gegenstandswert des Unternehmens abhängig sowie davon, welches externe fachliche Know-how eingekauft wird. Wer eine Mustersatzung verwendet, spart diese Kosten beim Rechtsanwalts- oder Notarbüro - dort muss dann keine Satzung aufgestellt werden.
Buchführung
Als gGmbH gelten für dich die gleichen Buchhaltungsregeln wie für eine konventionelle GmbH. Du bist also sowohl zur doppelten Buchführung verpflichtet als auch zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.
Liquidierung
Die Satzung der gGmbH hält eine begünstigte juristische Person fest, an die das Vermögen des Unternehmens fallen kann. Dies kann bei Auflösung des Unternehmens oder der Aberkennung der Gemeinnützigkeit eintreten. Begünstigt können beispielsweise eine andere gGmbH, aber auch Stiftungen, gemeinnützige UG oder Vereine sein. Wird die gGmbH aufgelöst, fällt das Vermögen des Unternehmens nicht an die Gesellschafter, sofern diese nicht selbst gemeinnützig sind.
gGmbH gründen: Schritt für Schritt
Die folgenden Schritte zeigen dir, was zum Gründen einer gGmbH nötig ist:
- Erkläre deine Gemeinnützigkeit und lege in der Satzung alle relevanten Eckdaten fest.
- Stelle eine Anfrage ans Finanzamt und bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit.
- Bestelle eine geschäftsführende Person.
- Eröffne ein Geschäftskonto und zahle das Stammkapital ein.
- Trage die gGmbH ins Handelsregister ein.
- Melde dein Gewerbe an.
Fazit zur Gründung einer gGmbH
Aufgrund der steuerlichen Vorteile mag die Gründung einer gGmbH durchaus verlockend sein. Allerdings müssen die Gesellschafter*innen hier finanzielle Einschränkungen hinnehmen, denn die Gewinnausschüttungen erfolgen nur für den festgelegten guten Zweck. Außerdem sind strenge Auflagen einzuhalten, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird.