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Ins Handelsregister eintragen

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, muss dieses fast immer auch in das Handelsregister eintragen lassen. Dabei hat das traditionsreiche Handelsregister in der Bundesrepublik einen ganz besonders hohen Stellenwert und Firmen, die in diesem öffentlichen Verzeichnis erscheinen, erhalten von ihren Kunden und Geschäftspartnern zumeist einen erheblichen Vertrauensvorschuss.

Was ist das Handelsregister?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, welches von jedem online eingesehen werden kann. Das Register, welches seit dem Jahr 2007 nur noch elektronisch geführt wird, gibt dabei Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens, wobei alle offiziell gemeldeten Kaufleute in diesem Verzeichnis erscheinen müssen. Die abrufbaren Daten umfassen dabei beispielsweise Bilanzen, Jahresabschlüsse oder auch die Namen der zeichnungsberechtigten Personen eines Unternehmens. Zudem kannst du mit einer Eintragung ins Handelsregister auch deinen Firmennamen schützen.


Vorteile des Handelsregisters

Das Handelsregister hat eine Auskunfts- und Ordnungsfunktion, wobei eingetragene Unternehmen dadurch einen gewissen Vertrauensvorschuss erlangen. So können sich neue Geschäftspartner und Kunden schon vorab ein Bild über das Unternehmen machen und auch viele Fachverbände und Kreditinstitute bestehen vor der Aufnahme oder dem Abschluss einer neuen Geschäftsverbindung auf einen Handelsregisterauszug.


Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Ob du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen musst oder nicht, bestimmt die Rechtsform deines Unternehmens. In der Regel gilt, dass jede OHG und Kapitalgesellschaft eine Eintragung vornehmen muss. Zudem müssen sich auch alle gewerbetreibenden Kaufmänner und -frauen in das Handelsregister eintragen, sofern sie einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb betreiben. Für die Beurteilung der Notwendigkeit können verschiedene Kennzahlen wie beispielsweise der Jahresumsatz, die Höhe des eingesetzten Kapitals oder die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter herangezogen werden.

Ausnahmeregelung Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende

Für Freiberufler*innen sowie Kleingewerbetreibende und BGB-Gesellschaften ist die Eintragung ins Handelsregister freiwillig, wobei durch eine Eintragung die Kaufmannseigenschaft erworben wird. Mit einer Anmeldung haben Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende so die gleichen Pflichten und Rechte wie die ordentlichen Kaufleute.


Was passiert, wenn ich mein Unternehmen nicht ins Handelsregister eintrage?

Wenn du dein Unternehmen trotz Eintragungspflicht nicht ins Handelsregister einträgst, dann kann es passieren, dass das Amtsgericht eine Eintragung durchsetzt. In diesem Fall können Zwangsgelder verhängt werden, wobei Strafen in der Höhe von 5.000 Euro nicht unüblich sind.


Wie kann ich mich ins Handelsregister eintragen?

Der Anmeldeprozess gestaltet sich erfreulicherweise sehr einfach und lässt sich in der Regel ohne Komplikationen bewerkstelligen. Du kannst die Anmeldung jedoch nicht selbst vornehmen, sondern musst im ersten Schritt dafür eine/n Notar*in aufsuchen. Diese/r überprüft nicht nur die Rechtsverhältnisse deines Unternehmens, sondern steht dir auch als Berater*in zur Seite. Nachdem man dich über die Konsequenzen einer Eintragung aufgeklärt hat, wird eine notariell beglaubigte Eintragung ins Handelsregister veranlasst.

Welche verpflichtenden Angaben muss ich machen?

Damit du dich ins Handelsregister eintragen kannst, musst du einige Pflichtangaben machen und an das Notarbüro übermitteln. Die folgende Aufstellung gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Daten, die du für eine erfolgreiche Anmeldung benötigst:

  • Name des Unternehmens
  • Name des Firmeninhabers und der persönlich haftenden Gesellschafter
  • vertretungsberechtigte Personen
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Höhe des Grund-, Stamm- und Kommanditkapitals
  • Firmensitz und Sitz aller anderen Zweigstellen und Niederlassungen
  • Name und Anschrift des Firmensitzes und der Zweigstellen
  • Gegenstand des Unternehmens

Um deinem Notarbüro die Anmeldung zu vereinfachen, kannst du schon vorab einen kurzen Text verfassen, der den Gegenstand deines Unternehmens beschreibt. Aus dem Text muss klar werden, womit sich dein Unternehmen beschäftigt und welche Produkte oder Dienstleistungen darüber vertrieben werden.


Was gilt es bei der Angabe der Daten zu beachten?

Wenn sich die Daten, die du im Handelsregister angegeben hast, ändern, musst du diese Änderungen auch bekannt geben. Eröffnest du beispielsweise eine weitere Niederlassung oder ernennst du einen neuen Prokuristen, so muss diese Änderung an dein Notarbüro weitergeleitet werden, das dann wiederum einen notariell beglaubigten Antrag einbringt, um die Änderung zu veranlassen. Eine Bekanntgabe von geänderten Daten ist für dich verpflichtend, jedoch auch mit Kosten verbunden. Als Faustregel gilt, dass jede Änderung im Handelsregister ungefähre Kosten in Höhe von 100 bis 250 Euro verursacht.


Welche Kosten kommen bei einer Eintragung ins Handelsregister auf mich zu?

Die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister können sich je nach Unternehmensgröße und gewählter Rechtsform unterscheiden. Die Ausgaben setzen sich dabei aus Gebühren für die Anmeldung und Beurkundung sowie aus Kosten für die notarielle Unterstützung zusammen. In der Regel gilt, dass eine Anmeldung für Einzelunternehmer zwischen 200 und 300 Euro kostet. Größere Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern und einem höheren Geschäftskapital müssen jedoch mit bis zu 700 Euro für eine Anmeldung rechnen.


Was muss ich nach der Eintragung ins Handelsregister beachten?

Nach einer erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister bekommst du eine sogenannte Handelsregisternummer. Diese Nummer musst du dann z.B. auf deiner Webseite im Impressum angeben. Zusätzlich kannst du deine Handelsregisternummer auch in deiner E-Mail-Signatur oder auf deinen Geschäftsbriefen verwenden. So haben deine Kunden und Geschäftspartner einfacheren Zugriff auf deinen Handelsregistereintrag und können sich so einfach und schnell über dein Unternehmen informieren.


Fazit

Wie du siehst, bringt dir eine Eintragung ins Handelsregister eine ganze Reihe von Vorteilen, wobei sich die Kosten für eine Anmeldung in Grenzen halten. Mit einem verlässlichen Notar an deiner Seite ist eine Eintragung im Nu erledigt, sodass du deine Handelsregisternummer mit Stolz auf deiner Webseite und in deiner Geschäftskorrespondenz nutzen kannst.