Meldepflicht für Unternehmen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet sich bei einem Unfallversicherungsträger registrieren zu lassen. Ausnahmen bestehen bei zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Diese Regelung stammt aus dem § 192 des Sozialgesetzbuches VII. Der zeitliche Rahmen dafür ist eine Woche. Die für dich zuständige Berufsgenossenschaft bekommt deine Gewerbeanmeldung zwar vom Gewerbeamt weitergeleitet, um Probleme zu vermeiden, solltest du deine Anmeldung aber unbedingt selbst innerhalb dieses Zeitrahmens vornehmen. Du musst dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn du keine Arbeitnehmer*innen beschäftigst. Wenn keine Mitarbeiter*innen beschäftigt werden, fallen allerdings keine Beiträge an.
Warum bei der Berufsgenossenschaft melden?
Eine einfache Antwort auf diese Frage könnte lauten: Weil es Pflicht ist! Doch natürlich möchten Gründer*innen die Hintergründe wissen. Die Anmeldung hat durchaus praktische Gründe. Denn die Berufsgenossenschaft gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und stellt die gesetzliche Unfallversicherung dar. Sie wird spätestens dann wichtig, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall in deinem Unternehmen passiert ist oder wenn eine berufsbedingte Erkrankung als Damoklesschwert über dir oder einem deiner Mitarbeiter schwebt. Die Berufsgenossenschaften stellen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung um Erkrankungen und Unfälle behandeln zu lassen und im Unternehmen Vorsorge zu leisten. Die BG ist daher auch präventiv tätig und so gibt es zum Beispiel Gefahreneinschätzungen der Arbeitsplätze, Schulungen und Tipps zur Vorbeugung von Berufserkrankungen. Auch wenn du davon ausgehst, dass eine Erkrankung doch eigentlich die gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlt – das ist zu kurz gedacht. Denn diese geht oft nur in Vorleistung und holt sich das Geld dann von der zuständigen Berufsgenossenschaft zurück. Daher wird geprüft, ob es sich um einen Unfall oder eine Erkrankung handelt, die berufsbedingt aufgetreten ist. Im Unternehmen muss es eine Aufsichtsperson geben, die das Bindeglied zwischen der Firma und der BG bildet.
An welche Berufsgenossenschaft muss ich mich wenden?
Um herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, musst du zuerst genau bestimmen, was dein Unternehmen bezweckt. Je nach Branche ist eine andere Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Bist du dir nicht ganz sicher, wo dein Unternehmen reinpasst, empfiehlt der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband) folgendes: Entweder du kontaktierst direkt eine Berufsgenossenschaft und fragst dich durch, oder du rufst bei der kostenlosen Infohotline 0800 6050404 an.
Wichtig ist noch, wenn du mehr als einen Unternehmensschwerpunkt hast, musst du dich nicht bei mehreren Berufsgenossenschaften anmelden. Es ist immer nur eine Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Hier ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die deine Hauptbranche betrifft. Auch hier gilt bei Unsicherheit wieder: Fragen kostet nichts. Sowohl die Hotline, als auch jede Berufsgenossenschaft helfen dir hier weiter.
Was steht in der Anmeldung?
Das Anmeldeformular besteht nur aus einer Seite und ist mit relativ wenig Aufwand auszufüllen. Zuerst trägst du hier deine Firmenbezeichnung ein, dazu deinen Namen und deine Adresse. Auch das Geburtsdatum wird erfragt. Danach geht es um die gewählte Rechtsform, hier kreuzt du einfach das Passende an. Als Nächstes erklärst du, ob dein Unternehmen allein tätig ist oder ob du zu einem anderen Konzern oder Unternehmen gehörst. Ist das der Fall, musst du Namen und Adresse des Unternehmensverbundes oder Konzerns angeben. Im nächsten Punkt werden die Namen der Gesellschafter*innen erfragt, außerdem spielt deren Anteil am Stammkapital eine Rolle. Dieser Punkt ist für die Berufsgenossenschaft wichtig, denn daraus ergibt sich, ob eventuell die öffentliche Hand eine Gesellschafterin ist. Nun geht es um den Gegenstand des Unternehmens und darum, wo der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt, wenn mehrere Bereiche als Arbeitsfelder infrage kommen. Gib jetzt noch an, wann dein Unternehmen geschäftstätig wurde und ob es sich um eine Übernahme gehandelt hat. Wenn ja, sind auch dafür Daten einzutragen. Als letzten Punkt musst du Angaben zu Angestellten machen. Sind diese normal beschäftigt oder als Minijobber*innen tätig? Trage dort ein, wie lange diese Mitarbeiter*innen für dich arbeiten und wie viele es sind. Fertig! Du musst das Formular nur noch unterschreiben und abschicken.