Was ist eine AG?
Eine AG ist eine Aktiengesellschaft, das heißt, dass das Vermögen des Unternehmens in Aktien aufgeteilt ist. Sie ist als juristische Person eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Auch eine einzelne Aktien-habende Person kann eine AG gründen, stellt dann auch gleichzeitig den Vorstand. Allerdings brauchst du in jedem Fall mindestens drei Aufsichtsräte. Zur Gründung einer AG solltest du außerdem wissen, dass die laufenden Pflichten sehr umfangreich sind. Die Gründungsformalitäten sind deutlich umfassender als bei anderen Gesellschaftsformen. Vor der Gründung solltest du unbedingt eine Beratung durch ein Rechtsanwalts- oder Notarbüro wahrnehmen!
Die AG punktet vor allem mit ihrem Image, denn Geschäftspartner*innen vermuten hinter einem solchen Gesellschaftsnamen Erfahrung und ausreichende Finanzen - und damit ein gehöriges Maß an Sicherheit. Gut zu wissen: Geht es um die Unternehmensnachfolge, lassen sich Aktien gut verkaufen und damit die Anteile am Unternehmen veräußern.
Vor- und Nachteile der AG
Die Gründung einer AG ist nicht ganz einfach und insgesamt recht aufwendig. Dabei bietet diese Gesellschaftsform die folgenden Vor- und Nachteile:
Vorteile
- Börsengang möglich
- Hohes Ansehen
- Haftungsbeschränkung
- Leichte Übertragbarkeit der Aktien (keine notarielle Beurkundung nötig)
- Leichte Aufnahme weiterer Aktionäre
Nachteile
- Hohes Mindestkapital nötig
- Aufwendige Gründungsformalitäten
- Notarielle Beurkundung nötig
- Hoher Organisationsaufwand durch drei unabhängige Gremien
Wie erfolgt die Gründung einer AG?
Wenn du mit einer AG durchstarten möchtest, brauchst du eine Unternehmenssatzung. Diese wiederum muss durch ein Notarbüro beurkundet werden. Die AG hat drei verschiedene Organe: Vorstand, Aufsichtsrat sowie die Hauptversammlung der Aktien-haltenden Personen. Diese müssen bestellt werden. Für den Aufsichtsrat brauchst du mindestens drei Personen und er bestellt den/die Gründer*in zum geschäftsführenden Vorstand. Wichtig ist auch, dass du ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufbringen musst. Damit ist die AG deutlich teurer in der Gründung als andere Gesellschaftsformen. Die 50.000 Euro können als Geld- oder Sacheinlage erbracht werden.
Die AG genießt ein sehr hohes Ansehen und ist daher eine beliebte geschäftliche Verbindung für Banken und Kreditinstitute sowie für andere Unternehmen.
Das Grundkapital der AG
Das Grundkapital, das in die AG eingebracht wird, wird in Aktien aufgeteilt. Diese können nach dem Nennwert oder nach der Stückelung geteilt werden. Mindestnennwert ist in beiden Fällen 1 Euro. Dabei solltest du wissen, dass es verschiedene Arten von Aktien gibt. Zum einen existiert die Vorzugsaktie, deren Inhaber*in für gewöhnlich kein Stimmrecht erhält. Namensaktien hingegen sind für Personen bestimmt, deren Namen der AG bekannt sind. Anonym gehandelt werden die Inhaberaktien. Außerdem sind noch die Stammaktien bekannt, die das Gegenstück zur Vorzugsaktie darstellen und Stimmrecht erlauben.
Das Gesellschaftsvermögen ist für die Haftung interessant, denn sobald die AG ins Handelsregister eingetragen worden ist, haftet sie mit diesem Vermögen in voller Höhe.
Spezielle Eigenschaften der AG
Eine AG muss einmal im Jahr eine Hauptversammlung einberufen. In der Regel kommen hier Vorstand, Aufsichtsrat und Anleger zusammen. Dadurch wird die Versammlung beschlussfähig und kann über besonders wichtige Themen abstimmen. Sie kann Vorstand und Aufsichtsrat der AG entlasten, die Satzung ändern, eine Prüfung des Jahresabschlusses anweisen und sogar die AG selbst auflösen.
Weiterhin kommen gewisse buchhalterische Herausforderungen auf dich zu. Du musst ein Handelsbuch führen und Bilanzen erstellen. Dein Jahresabschluss kann wie oben schon erwähnt Thema in der Hauptversammlung werden. Dort wird dieser durch die Versammlung gebilligt.
Die Haftung innerhalb der AG beschränkt sich auf die jeweiligen Anteile der Anleger. In der Regel kommt es also nicht zur privaten Haftung.
An Steuern kommen je nach Position einige auf dich zu. Als Kapitalgesellschaft muss die AG natürlich Körperschaftssteuer zahlen. Für die AG selbst kommen dann noch Gewerbe- und Umsatzsteuer hinzu. Eine Besonderheit ist die Kapitalertragsteuer, die Anleger zahlen müssen, sofern Gewinn ausgeschüttet wird. Gründer*innen bzw. Anteilseigner*innen und Vorstand müssen Einkommensteuer auf ausgeschüttete Gewinne und Entgelte zahlen.
Die Kosten für die Gründung der AG sind vielfältig. So fallen Kosten für das Notar- oder Rechtsanwaltsbüro an, darüber hinaus die üblichen 150 Euro für die Eintragung ins Handelsregister. Zusätzlich müssen die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung (rund 30 Euro) einberechnet werden. Neben diesen Kosten beträgt das nötige Gründungskapital 50.000 Euro, welche als Einlage erbracht werden müssen.
Die AG kann auch durch eine einzelne Person ins Leben gerufen werden. Hierbei ist die Person selbst der Vorstand, der die kleine AG nach außen vertritt und im Inneren führt.
Doch auch die kleine AG braucht eine Satzung, die vom Notarbüro beglaubigt werden muss!
AG gründen: Schritt für Schritt
Die folgenden Schritte helfen dabei, die Gründung der AG vorzubereiten. Gleichzeitig zeigen sie aber, wie aufwendig die Gründung mit dieser Gesellschaftsform ist.
- Einigt euch auf grundlegende Eckdaten (Aufsichtsrat, Vorstand, Kapital etc.)
- Erarbeitet die Satzung und lasst sie notariell beglaubigen.
- Tragt eure AG ins Handelsregister ein.
- Eröffnet das Geschäftskonto und zahlt das Stammkapital ein.
- Meldet eure AG beim Gewerbeamt an.
Fazit
Die Gründung einer AG ist an umfassende Formalitäten gebunden. Außerdem brauchen Gründer*innen ein hohes Eigenkapital, denn die AG benötigt zur Gründung ein Stammkapital von 50.000 Euro, die in Aktien aufgeteilt werden. Die AG genießt ein sehr hohes Ansehen und ist daher eine beliebte geschäftliche Verbindung für Banken und Kreditinstitute sowie für andere Unternehmen. Umfassende Kontrollfunktionen durch drei Gremien sorgen für eine rechtssichere Geschäftstätigkeit und helfen dabei, fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.