Sachsen-Anhalt

HIER. ist das Gründerland!

Sachsen-Anhalt: Quotensieger in der Kinderbetreuung

In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind von der Geburt bis bis zum Ende der 7. Klasse ein Recht auf eine Ganztagsbetreuung. Viele Familien machen davon Gebrauch. Foto: Carolin Krekow

In kaum einem anderen Bundesland werden so viele Kinder unter 3 Jahren betreut, wie in Sachsen-Anhalt. Ein Spitzenwert mit Tradition. Wie das Land Gründer*innen und ihre Familien unterstützt.

Selbstständigkeit und Familie – das geht oft besser, als Job und Familie unter einen Hut zu bringen. Wer gründet, trägt zwar das ganze Risiko für seine Firma, kann sich jedoch auch voll verwirklichen und bestimmt vor allem die Arbeitsbedingungen und -zeiten selbst. 

Für Gründer*innen mit Kindern ist diese Flexibilität im Alltag oft ein wichtiger Grund, das Angestelltenverhältnis hinter sich zu lassen. Was aber nicht heißt, dass man auf Betreuungsangebote verzichten kann. Im Gegenteil! 


München vs. Leuna

Katja Strebe ist Usability-Expertin und Mutter von zwei Söhnen. Die diplomierte Technikredakteurin berät Entwickler*innen unter anderem bei der Gestaltung von interaktiven Benutzeroberflächen und hat sich mit ihrem Unternehmen Useful in Leuna selbstständig gemacht. „Ich bin 2012 aus München mit meinem Mann zurück nach Sachsen-Anhalt gekommen. Damals war unser Sohn ein Jahr alt“, sagt Katja. 

Die Aussicht auf einen Kita-Platz und die Nähe zur Familie waren für sie wichtige Gründe für die Rückkehr in die alte Heimat. „In München hatte es mit einem Betreuungsplatz in der städtischen Kita nicht geklappt. Bei der Tagesmutter wäre eine Betreuung nur von 9 bis 14 Uhr möglich gewesen und die teure Privat-Kita war eben teuer.“ In Leuna gab es eine Krippe, eine kurze Wartezeit und einen Platz für den Erstgeborenen. 


Recht auf Betreuung

In Sachsen-Anhalt haben Kinder von 0 bis 14 Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung und Ganztagsbetreuung. Eltern können den täglichen Betreuungsbedarf individuell wählen. Eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  

Laut Statistischem Landesamt haben am 1. März 2020 58,3 Prozent aller Kinder unter 3 Jahre in Sachsen-Anhalt eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson in Anspruch genommen. Ein Spitzenwert im deutschlandweiten Vergleich. Im Bundesdurchschnitt betrug die Betreuungsquote zum Stichtag nur 35,0 Prozent. 


Entlastung durch Angebote

Für Katja Strebe ist es ein gutes Gefühl, beide Söhne gut betreut zu wissen. „Die Qualität lässt sich sicher nicht pauschalisieren und ist auch stark vom Personal abhängig. Aber die Vielfalt der Angebote und vor allem den Kontakt zu anderen Kindern finde ich superwichtig. Das kann man zu Hause nicht bieten.“ 

Um ihre Selbstständigkeit ausüben zu können, sei das Betreuungsangebot grandios. „Ich kann meine Kinder zwischen 15 und 16 Uhr abholen und setze mich abends noch einmal ran. Mit einem Vollzeitjob wäre diese Flexibilität nicht möglich“, sagt die 40-Jährige. Ihre Kinder besuchen nun Hort und Kita. Seit 2019 profitiert die Familie wie alle anderen Familien in Sachsen-Anhalt auch von der Geschwisterkindregelung. 


Pluspunkt: Geschwisterkindregelung

Sie besagt: Wird ein Geschwisterkind im Hort betreut, entfallen die Beiträge für alle Geschwisterkindern, die eine Krippe oder einen Kindergarten besuchen. 

Für Katja Strebe ein weiterer Pluspunkt. „Das ist schon genial. Aktuell bezahle ich 32 Euro im Monat für beide Kinder. Für eine gute Betreuung bin ich auch bereit mehr zu zahlen, aber es ist ein schöner Bonus.“