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Beratungsleistungen noch bis Mai 2021 förderfähig

Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die aktuell auf Beratungsdienstleistungen angewiesen sind, haben noch bis Mai die Chance auf eine Förderung der Ausgaben.

Guter Rat muss nicht teuer sein. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler*innen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, können noch bis Mitte des Jahres 2021 vom Beratungshilfeprogramm profitieren. 

Gefördert mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt, werden über das Programm Beratungsdienstleistungen bezuschusst. Die maximale Höhe des Zuschusses liegt bei 6000 Euro. Wobei das insgesamt zu vereinbarende Nettohonorar für die Beratung höher ausfallen kann. Für eine Förderung ist es allerdings auf 12.000 Euro begrenzt. 

Ob Optimierung der innerbetrieblichen Organisation, Hilfe bei der Erschließung neuer Märkte oder Fragen zur Digitalisierung von Prozessen - förderfähig sind verschiedenste Themen, solange sie der langfristigen Existenzsicherung dienen. 

Die Beratungen müssen zudem durch externe Beraterinnen und Berater erfolgen, die ihre fachliche Eignung nachweisen können. Eine Einschränkung gibt es für Unternehmen, deren Gründung noch keine zwei Jahre zurückliegt. Diese müssen nachweisen, dass sie zunächst das Gründungsberatungsprogramm des Bundes vollständig in Anspruch genommen haben.

Sind alle Bedingungen erfüllt, ist die Förderung durch das Beratungshilfeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sogar mehrfach möglich. Vorausgesetzt, die Beratungen unterscheiden sich inhaltlich. 

Noch bis Ende Mai können Anträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. 

Weitere Details zum Beratungshilfeprogramm findest du HIER. 


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gdpr

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