Gründungszuschuss: Starthilfe für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Du hast gerade keinen Job und möchtest in Zukunft deine eigene Chefin oder dein eigener Chef sein? Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründest, unterstützt dich die Agentur für Arbeit nicht nur mit kostenloser Beratung, sondern auch mit einem Gründungszuschuss.
Den Gründungszuschuss erhält man für den Zeitraum von sechs Monaten. Die Höhe des Zuschusses entspricht deinem Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Nach dem halben Jahr können die 300 Euro für neun Monate weitergezahlt werden – vorausgesetzt, du bist im Anschluss an deine Unternehmensgründung hauptberuflich selbstständig.
Einen Rechtsanspruch gibt es auf den Gründungszuschuss nicht, aber wenn du folgende Bedingungen erfüllst, ist eine Unterstützung möglich:
- Du beendest deine Arbeitslosigkeit durch deine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Du hast die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, die deinem Geschäftsmodell gute Aussichten auf Erfolg bescheinigt. (Fachkundige Stellen im Land: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Banken.)
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… Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen möchten.
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… kompetente Beratung rund um dein Vorhaben. Zudem kannst du von einem Zuschuss profitieren, der das Gründen in der Anfangsphase erleichtert.
Was wird HIER. angeboten?
- sechs Monate Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro
- 300 Euro für weitere neun Monate, wenn es die Bedingungen zulassen