Einstiegsgeld: Von der Grundsicherung in die Selbstständigkeit
Auch im Rechtskreis SGB II unterstützen die Jobcenter ihre Kund*innen bei der Gründung von Unternehmen. Für die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit stehen dir in den meisten Jobcentern spezialisierte Ansprechpartner*innen zur Seite, die dich beraten und bei der Orientierung helfen. Darüber hinaus können die Jobcenter Existenzgründungen auch mit dem Einstiegsgeld finanziell unterstützen.
Das Einstiegsgeld kann man für eine Dauer von maximal 24 Monaten erhalten. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist individuell und beträgt in der Regel 50 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeld-II-Betrages. Es können Ergänzungsbeträge hinzu kommen, wenn weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben oder die Arbeitslosigkeit bereits länger andauert. Grundsätzlich können die Jobcenter für bestimmte Personengruppen (z.B. Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose) aber auch Pauschalbeträge festlegen.
Einen Rechtsanspruch gibt es auch für das Einstiegsgeld nicht. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, damit eine Unterstützung mit dem Einstiegsgeld möglich ist:
- Du bist Kundin/Kunde in einem Jobcenter mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
- Du gründest eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Deine Existenzgründung muss tragfähig, d.h. auf Gewinnerwirtschaftung ausgerichtet sein. Somit muss sie dazu geeignet sein, deine Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu reduzieren und in Zukunft dauerhaft zu überwinden.
- Du musst die persönliche Eignung für eine Existenzgründung mitbringen.
- Das Jobcenter bewertet sowohl die Tragfähigkeit als auch die persönliche Eignung. Es können weitere Bestätigungen/Bewertungen einer fachkundigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Banken) eingeholt werden.
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Was wird HIER. angeboten?
Ein Zuschuss als Anreiz für eine Existenzgründung für die Dauer von bis zu 24 Monaten in Höhe von circa 50 Prozent deines Arbeitslosengeld-II-Betrages.