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Das musst du wissen

Ein eigenes Gewerbe anmelden

Die Gründung eines eigenen Unternehmens benötigt nicht nur Mut und eine gute Idee, sondern bedarf auch einer durchdachten Planung und Organisation. Einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur, wer sein Gewerbe ordnungsgemäß anmeldet, darf dieses auch rechtmäßig betreiben. Dabei ist die Gewerbeanmeldung je nach gewählter Branche an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen gebunden und bringt zudem auch einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand mit sich. Doch wer darf überhaupt ein Gewerbe anmelden, wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung und welche Besonderheiten gilt es zu beachten?

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. In diesem Fall muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbeschein geordert werden. Zudem bist du in diesem Fall auch gewerbesteuerpflichtig, sofern dein Umsatz die Freibetragsgrenze übersteigt.


Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Freiberufler*innen, wie beispielsweise Künstler*innen, Journalist*innen, Rechtsanwält*innen oder Ärzt*innen müssen keinen Gewerbeschein beantragen. Zudem sind auch all jene Personen von der Beantragungspflicht befreit, die einen Betrieb führen, der der Urproduktion zuzuordnen ist. Zu dieser erweiterten Ausnahmeregelung zählen Landwirt*innen, aber auch Personen, die Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.


Welche Voraussetzungen und Besonderheiten gilt es zu beachten?

Um einen Gewerbeschein zu beantragen, musst du volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Gewerbes musst du zudem eine bestimmte Befähigung oder Konzessionen nachweisen. So benötigst du beispielsweise für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation. Zudem sind auch für den Betrieb einer Fahrschule, eines Taxiunternehmens, einer Gaststätte oder eines ambulanten Pflegedienstes spezielle behördliche Genehmigungen erforderlich, die du vorweisen musst. Zusätzlich müssen alle Bürger, die von außerhalb der EU kommen, eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen.


Was passiert, wenn ich keinen Gewerbeschein beantrage?

Wenn du selbstständig und gewinnorientiert ein Gewerbe betreibst, deinen Gewerbeschein jedoch nicht fristgerecht beantragst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die verpasste Gewerbeanmeldung kann eine Bußgeldforderung in Höhe von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen. Zudem musst du auch mit einer Steuernachzahlung rechnen, die sich je nach erzieltem Umsatz ebenfalls auf eine erhebliche Summe belaufen kann.


Welche Kosten sind mit einer Gewerbeanmeldung verbunden?

Die Kosten für einen Gewerbeschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und belaufen sich in der Regel auf 10 bis 20 Euro. In Ausnahmefällen können jedoch auch 60 Euro für ein Exemplar in Rechnung gestellt werden, wobei du mit zusätzlichen Kosten rechnen musst, wenn du eine Zweitschrift benötigst. Weitere Kosten, die auf dich zukommen können, sind Gebühren für die Ausstellung von Nachweisen, die du für die Genehmigung benötigst. Eine Abmeldung deines Gewerbes ist erfreulicherweise jedoch mit keinerlei weiteren Kosten verbunden.


Die sechs wichtigsten Schritte bei der Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe ausüben kannst, musst du den Gewerbeschein vor Beginn deiner Tätigkeit beantragen. Dabei kann die Anmeldung je nach Bundesland und Stadt sowohl persönlich als auch schriftlich über den Postweg oder online erfolgen. Nach der eigentlichen Anmeldung müssen jedoch noch weitere Schritte absolviert werden, beispielsweise die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Damit du nicht den Überblick verlierst und auch kein Formular vergisst, haben wir dir die wichtigsten Schritte nachstehend kurz zusammengefasst.

Schritt 1: Die Dokumente vorbereiten

Bevor du die Anmeldung vornimmst, solltest du alle notwendigen Unterlagen sammeln. Dabei musst du bei der Anmeldung nicht nur deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag oder notwendige Befähigungsnachweise. Je nach Branche musst du überdies deinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Welche Dokumente du für deine Branche benötigst, findest du auf den Webseiten des Gewerbe- und Ordnungsamts oder auch auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer.

Schritt 2: Mit Anmeldeformular Antrag stellen

Die eigentliche Gewerbeanmeldung kann entweder persönlich, schriftlich auf postalischem Weg oder auch online erfolgen. Ob eine Anmeldung über das Internet für dich möglich ist, hängt vom zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt ab. Besonders große Städte wie Berlin bieten diesen Service an, um Gründer*innen den mühsamen Weg zum Amt zu ersparen. Der persönliche Besuch hat jedoch auch Vorteile. Du musst für die Anmeldung ein Formular ausfüllen, in dem notwendige Angaben über dich und dein Unternehmen zu tätigen sind. Erscheinst du persönlich im Amt, so kann dir ein/e Sachbearbeiter*in beim Ausfüllen des Formulars helfen und dich gegebenenfalls auf mögliche Fehler aufmerksam machen.

In diesem Prozess musst du nur noch die notwendigen Dokumente vorlegen und die Gebühr bezahlen. Dein Antrag wird dann auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, ferner wird auch die Legalität deiner Dienstleistung festgestellt. Sind alle Daten in Ordnung, wird dein Antrag genehmigt. Zudem werden deine Informationen automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die IHK oder HWK weitergeleitet.

Schritt 3: Finanzamt-Fragebogen ausfüllen

Nachdem du einen Gewerbeschein dein Eigen nennst, bekommst du vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung deiner Geschäftstätigkeit zugesendet. In diesem Fragebogen musst du Angaben über deine erwarteten Erlöse machen. Je nachdem, wie hoch deine prognostizierten Erlöse sind, bekommst du entweder eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID). Die Steuernummer gilt für all jene Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und so von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Steuernummer kann auf allen Rechnungen innerhalb Deutschlands verwendet werden, wobei du als Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen darfst. Möchtest du deine Dienstleistungen jedoch innerhalb der EU verkaufen, so benötigst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese kannst du als Kleinunternehmer*in ebenfalls beantragen, falls dein Unternehmen EU-weit Geschäfte tätigen will.

Schritt 4: Erfassungsbogen der IHK oder HWK ausfüllen

Als Gewerbetreibende*r ist die Mitgliedschaft entweder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) für dich verpflichtend. Daher bekommst du auch von der IHK oder HWK einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher nicht nur Angaben über dich und dein Unternehmen erfordert, sondern auch Prognosen über deine voraussichtlichen Einkünfte. Da viele Gründer*innen aufgrund ihres geringen Gewinns von den Mitgliedsbeiträgen der IHK oder HWK befreit sind, solltest du die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.

Schritt 5: Kontakt aufnehmen mit der Berufsgenossenschaft

Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Diese Genossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und kümmern sich um Aspekte der Arbeitsgesundheit. Zusätzlich nehmen sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht wahr und sind deine Ansprechpartner, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. In der Regel versendet das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch eine Meldung an die zuständige Genossenschaft. Sicherheitshalber kannst du diese jedoch auch proaktiv selbst kontaktieren, da du innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung um Aufnahme bei deiner Berufsgenossenschaft ansuchen musst.

Schritt 6: Optionale Amtswege

Je nach gewählter Branche und Größe deines Unternehmens können noch optionale Anmeldungen notwendig werden. Beschäftigst du beispielsweise Mitarbeiter*innen, so musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist notwendig, damit du deine Beschäftigten bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherung anmelden kannst. Zusätzlich kann es notwendig sein, dass du dein Gewerbe bei der Handwerksrolle eintragen lassen musst. Diese Pflicht gilt für alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Zulassungspflicht besteht für gewöhnlich immer dann, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem fachlich-technischen Handwerk erfordert.


Fazit

Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss in dein Leben als Unternehmer*in und einer der wichtigsten Meilensteine in der Gründungsphase. Dabei ist die Gewerbeanmeldung gar nicht so schwierig, sofern du die aufgezeigten Schritte nacheinander abarbeitest. Solltest du während der turbulenten Gründungszeit dennoch einen Schritt vergessen, dann melde dich ganz einfach so schnell wie möglich bei der zuständigen Stelle. In der Regel ist eine gut begründete Nachmeldung kein Problem, sofern die gesetzlichen Fristen nicht maßgeblich überschritten wurden. Viel Erfolg!

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