Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Alternative für Gründer*innen
Du trägst dich mit dem Gedanken an ein eigenes Unternehmen und möchtest eine GmbH gründen? Viele Gründer*innen wissen gar nicht, wie einfach und vorteilhaft eine GmbH-Gründung ist und sollten sich in jedem Fall darüber informieren. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gerade für junge Unternehmen und Startups als Kapitalgesellschaft eine optimale Rechtsform. Den Weg dorthin gehst du in wenigen praktischen Schritten und wir erklären dir gern, was für Vorschriften und Formalia du beachten solltest.
In acht Tagen Schritt für Schritt zur Gründung einer GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine Form der Kapitalgesellschaft. Eine solche GmbH kannst du mit anderen zusammen oder allein als Ein-Personen-GmbH gründen. Es gibt viele gute Gründe, warum dieser Rechtsform von zahlreichen Gründer*innen der Vorzug gegeben wird. Wenn du alles Schritt für Schritt richtig machst, bist du in rund acht Tagen mit der Gründung deiner GmbH fertig. Also noch ein Grund mehr, um sich mit dieser für Startups bestens geeigneten Rechtsform näher zu beschäftigen.
Gründung einer Ein-Personen-GmbH ohne Mitgesellschafter
Vorweg: Das G für „Gesellschaft“ in GmbH bedeutet nicht zwingend, dass du in Gesellschaft mit anderen dein neues Unternehmen an den Start bringen musst. Praktischerweise kannst du auch als alleinige/r Gesellschafter*in und Geschäftsführer*in eine Ein-Personen-GmbH gründen. Dabei musst du zunächst den Gegenstand des Unternehmens sowie den Namen und den Sitz der GmbH festlegen. Ganz wichtig ist auch die Höhe des Stammkapitals und auf welche Art es in die GmbH eingebracht werden soll (sogenannte Bar- oder Sachgründung). Das Minimum beim Stammkapital liegt bei 25.000 Euro.
Name für die GmbH darf nicht schon vergeben sein
Bei der Namensgebung für deine GmbH musst du vorher gründlich recherchieren und einen Namen finden, der noch nirgendwo im zentralen Unternehmensregister aufgeführt ist. Zusätzlich kannst du im Internet suchen und Branchen-Adressbücher durchforsten. Im allerletzten Schritt lässt du deinen Wunschnamen für die GmbH von der IHK oder der Handwerkskammer überprüfen. Das kostet ein wenig Zeit und Mühe bei der Recherche, lohnt sich allerdings im Nachhinein. Du minderst so in jedem Fall das Risiko, den GmbH-Namen nachträglich ändern zu müssen, weil schon ein anderes Unternehmen darauf offiziell eingetragen ist. Die Namensfindung ist also sehr wichtig, damit von Anfang an alles richtig und ohne spätere Enttäuschungen abläuft. Hast du alle diese Punkte geklärt, dann bist du noch keine GmbH, sondern zunächst einmal eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Achtung: In dieser Phase haftest du noch mit deinem Privatvermögen und solltest bei Geschäften über die GbR kein Risiko eingehen.
Welche GmbH ist genehmigungspflichtig und welche nicht?
Im nächsten Schritt überprüfst du, ob die GmbH genehmigungspflichtig ist. Das trifft nicht auf alle zu und ist abhängig vom Gegenstand deines Unternehmens. Du kannst dazu die Gewerbeordnung zurate ziehen oder im Einzelfall beim Bauamt, bei der Handwerkskammer oder beim Gesundheitsamt recherchieren. Dabei solltest du beachten: Im Prinzip ist die Eintragung einer GmbH nicht von einer Genehmigung durch eine Behörde abhängig, wenn du alle Unterlagen beisammen hast. Allerdings kann es bei bestimmten Unternehmensgegenständen möglich sein, dass die Behörden nachträglich eine Genehmigung verlangen. Immer wenn der Staat der Überzeugung ist, dass der Gegenstand eines Unternehmens besonders schutzbedürftig ist oder eine bestimmte Qualifikation erfordert, solltest du von vornherein eine Genehmigung ins Auge fassen.
Die Palette der Unternehmensgegenstände, die eine Genehmigung bei der GmbH-Gründung erfordern, ist allerdings überschaubar. Dazu zählen Apotheken und Altenheime ebenso wie Gaststätten und Spielhallen, eine Fahrschule oder eine Steuer- und Rechtsberatung. Die genannten Unternehmensgegenstände sind nur Beispiele - vor allem in den Bereichen Handel oder IT-Bereich sind keine Genehmigungen erforderlich. In jedem Fall solltest du dich vorher absichern und kundig machen.
Gesellschaftervertrag durch Notarbüro oder selbst Mustervertrag ausfüllen
Der nächste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Aufsetzung des Gesellschaftervertrages. Vom Zeitaufwand und von den Kosten her fährst du am günstigsten mit einem sogenannten Mustervertrag. Für größere GmbHs mit mehr als drei Gesellschafter*innen lässt du den Vertrag von einem Notarbüro aufsetzen. Mit dem selbst ausgefüllten Mustervertrag gehst du allein zum Notar, bei einem individuellen Gesellschaftervertrag müssen sämtliche Gesellschafter*innen sowie die/der Geschäftsführer*in im Notarbüro erscheinen.
Dort wird im Mustervertrag geprüft, ob alle erforderlichen Angaben korrekt ausgefüllt sind. Dazu zählen Vor- und Zuname der Gesellschafter, die Daten der/des Geschäftsführer*in, Sitz der Gesellschaft, Geschäftsgegenstand sowie die Höhe des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro.
Hat das Notarbüro nichts zu beanstanden, beurkundet es noch nicht die endgültige GmbH, sondern eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. Wie beim Vorläufer GbR in der allerersten Phase deiner Gründung haftest du bis auf Weiteres auch hier noch persönlich mit deinem Privatvermögen. Das gilt auch für deine eventuellen Mit-Gesellschafter*innen.
Übrigens: Die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung per Musterprotokoll hat der Gesetzgeber 2008 mit § 2 Absatz 1a des GmbHG eingeführt, um Gründer*innen in der Startphase entgegenzukommen. Wollen mehr als drei Gesellschafter*innen eine GmbH gründen und/oder übersteigt das Stammkapital 25.000 EUR, müsst ihr immer den Weg über einen individuellen Gesellschaftervertrag beim Notar gehen.
Geschäftskonto eröffnen und GmbH im Handelsregister eintragen lassen
Sind alle Punkte für eine GmbH in Gründung beim Notar abgehakt, geht es zur Bank des Vertrauens, um ein passendes Konto zu eröffnen und das vereinbarte Stammkapital darauf einzuzahlen. Anschließend kommt wieder das Notarbüro ins Spiel und meldet nach Vorlage des Einzahlungsbelegs deine neue GmbH in Gründung zum Eintrag in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht an. Die Anmeldung wird heute zeitgemäß elektronisch abgewickelt. Jetzt musst du nur noch beim zuständigen Gewerbeamt sowie beim Finanzamt deine GmbH in Gründung anmelden. Wenn alle Gebühren pünktlich bezahlt sind und sonst keine Einwände vorliegen, kannst du innerhalb einer Arbeitswoche die bis dahin lautende GmbH in Gründung als vollwertige GmbH eintragen lassen. Dein Vorteil: Ab diesem Zeitpunkt haftest du als Gesellschafter*in nicht mehr mit deinem Privatvermögen.
Fazit
Eine GmbH ist aus vielerlei Gründen attraktiv, nicht nur wegen der günstigen Körperschaftsteuer (statt Einkommensteuer) sowie der fehlenden Haftung mit dem Privatvermögen der Gründer*innen. Dabei solltest du dir auch über mögliche Nachteile klar werden. So kommst du um das Mindestkapital von 25.000 Euro nicht herum und dein privates Vermögen und das der GmbH sind strikt voneinander zu trennen - auch wenn es finanziell einmal eng wird. Bei Buchführung und Bilanzlegung, die du veröffentlichen musst, hast du sehr strenge Vorschriften zu beachten und auch die Abwicklung der Gründungsformalitäten ist langwieriger als bei anderen Rechtsformen einer Gründung.
Die Vorteile liegen allerdings auf der Hand, wenn du eine GmbH gründen willst: Du haftest nach der Eintragung ins Handelsregister auch bei wirtschaftlichen Problemen deines Unternehmens nicht mit deinem Privatvermögen und die Körperschaftsteuer ist in der Regel für Gründer*innen wesentlich günstiger als die Einkommensteuer bei einer Personengesellschaft. Gewerbesteuer fällt in jedem Fall an. Die Kosten für die Gründung einer besonders günstigen Ein-Personen-GmbH mit Mustervertrag liegen bei etwas mehr als 500 EUR. Zudem hast du bei der Gestaltung des Gesellschaftervertrages viele Freiräume, was dir jede Menge Spielraum bei der Verwirklichung deiner Gründerträume bietet. Es sprechen also viele Argumente für die GmbH-Gründung.